Beirat für die Kreisvolkshochschule: Neue Vergütungsordnung bringt Erhöhung der Honorare für Dozentinnen und Dozenten
Um steigende Kursgebühren abzufangen wird der Spielraum für Ermäßigungen für Teilnehmerinnen und Teilnehmer erweitert
Unter dem Vorsitz von Sabine Seifarth sowie Hans-Peter Dreß kam der Beirat für die Kreisvolkshochschule am Dienstagnachmittag zu einer rund einstündigen Sitzung im Kreistagssaal zusammen.
Einstimmig fiel dabei die Beschlussempfehlung für die neue Satzung der Kreisvolkshochschule (Kvhs) Goslar aus, die Eva Schulte, Leiterin der Kreisvolkshochschule, dem Gremium im Rahmen der Sitzung vorstellte. Abgesehen von redaktionellen Änderungen der Satzung im Hinblick auf den aktuellen Sprachgebrauch wurden auch Anpassungen an das tatsächliche Handeln vorgenommen: Die Satzung sei bereits seit geraumer Zeit nicht mehr grundlegend überarbeitet und aktualisiert worden, mit diesen Änderungen solle die Arbeitsgrundlage der Kvhs Goslar auf einen zeitgemäßen Stand gebracht werden, so Schulte.
Zusätzlich zur Satzung wird auch die Vergütungsordnung für Dozentinnen und Dozentinnen angepasst, wodurch sich wiederum Änderungen bei den Gebühren ergeben, erläuterte Eva Schulte weiterhin. Die neue Vergütungsordnung sieht dabei einen höheren Stundensatz für die Dozentinnen und Dozenten, die bei der Kvhs Goslar ausschließlich auf Honorarbasis beschäftigt werden, vor. „Die Vergütungen der Kreisvolkshochschule für Honorarkräfte zählen derzeit zu den niedrigsten in Niedersachsen“, erläuterte Kvhs-Leiterin Schulte. „Dabei ist das eine wichtige Stellschraube, für die Gewinnung hochqualifizierter Dozentinnen und Dozenten und die dauerhafte Zusammenarbeit.“ In der Vergangenheit habe es Schwierigkeiten gegeben, geeignete Lehrkräfte für Kurse zu finden, und sie zu binden. Zusätzlich zur höheren Vergütung soll auf eine Erfahrungskomponente gesetzt werden, sodass die Bindung an die Kvhs Goslar in Zukunft besonders honoriert wird.
Eine Trennung der Honorare nach den verschiedenen Bildungsbereichen wird es hingegen künftig nicht mehr geben, stattdessen wird die Vergütung bestimmter Unterrichtsformate – wie Abendschule, Bildungsurlaube und Bildung auf Bestellung – angepasst.
In der Folge werden entsprechend die Kursgebühren steigen, es ist allerdings nicht vorgesehen, die Erhöhung der Vergütung vollständig an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer weiterzugeben. Für den überwiegenden Teil des Kursangeboten wird der Stundensatz auf maximal 3 Euro angehoben.
„Als Ausgleich dafür wollen wir den Spielraum für Ermäßigungen erweitern, sodass diese stärker in Anspruch genommen werden können. So können wir die Erhöhungen sozialverträglich abfangen“, erklärte Eva Schulte. Bislang gebe es nur wenige Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die die Ermäßigungen aufgrund von Sozialleistungen in Anspruch nehmen können. Die neue Gebührenordnung sieht vor, dass auch Empfängerinnen und Empfänger weiterer Leistungen wie Kinderzuschlag, Bafög und Wohngeld eine Ermäßigung gewährt werden kann. Zudem soll diese unter anderem auch auf die künftigen Vorbereitungskurse auf Schulabschlüsse angewendet werden können.
Durch die Änderungen der Vergütungs- und Gebührenordnung wird derzeit mit Mehrkosten von rund 7.200 Euro gerechnet.
Neben der neuen Satzung wurden auch neue Kriterien für die Kulturförderung in der Sitzung thematisiert. Auch hier übernahm Kvhs-Leiterin Eva Schulte die Vorstellung der angedachten Änderungen: Ein Hauptaugenmerk wurde dabei auf die Deckelung von Fördersummen gelegt, da eine solche bislang nicht vorgesehen war. Eva Schulte brachte dabei mehrere Punkte ins Spiel, an denen angesetzt werden könnte.
Anträge sollen künftig nur noch für eine Förderung in Höhe von maximal 8000 Euro gestellt werden können. Die Erfahrung habe gezeigt, dass damit ein sehr großer Anteil der beantragten Projekte weiterhin berücksichtigt werden kann. Zudem regte Eva Schulte an, eine höchstmögliche Fördersumme über einen bestimmten Zeitraum festzulegen: Ihr Vorschlag lautete, dass Vereine und Initiativen künftig für ihre Projekte über drei Jahre maximal eine Gesamtsumme in Höhe von 20.000 Euro erhalten können. Mit einem maximalen Beschaffungswert von 750 Euro soll auch die Förderung von portabler Infrastruktur gedeckelt werden.
Die vorgeschlagenen Kriterien stießen bei den Beiratsmitgliedern auf Zustimmung, auch Erste Kreisrätin Regine Breyther sprach sich für diese Änderungen aus: „Wir sollten diese Kriterien definitiv anwenden, so erhalten wir die Möglichkeit, mehr Projekte zu fördern“, erklärte sie. „Das erinnert zwar ans Prinzip einer Gießkanne, dadurch partizipieren aber mehr Menschen und Initiativen an der Förderung.“
Der Beirat entschied, die von Eva Schulte vorgeschlagenen Kriterien in den Fraktionen zu beraten, und eine entsprechende Beschlussvorlage erstellen zu lassen.
Die endgültige Entscheidung über die Empfehlungen, die der Beirat ausgesprochen hat, obliegt wie immer dem Kreistag.