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Datum: 7. Januar 2022

Behörden ordnen Maskenpflicht bei nicht angemeldeten Versammlungen an

Der Landkreis sowie die Städte Goslar und Seesen reagieren mit der Anordnung einer Maskenpflicht auf das bislang noch vereinzelte Auftreten unangemeldeter Corona-Demos. Die entsprechenden Allgemeinverfügungen treten mit Wirkung ab morgigen Samstag, 8. Januar 2022, in Kraft.

Bereits seit dem 6. Dezember vergangenen Jahres versammeln sich in Seesen im wöchentlichen Rhythmus selbsternannte Impfgegner, um gegen die geltenden Corona-Maßnahmen und Schutzimpfungen zu protestieren. Mit der Maskenpflicht wollen die beiden Städte und der Landkreis das Infektionsrisiko auf derlei unangemeldeten Zusammenkünften minimieren. Unabhängig davon sind nicht angemeldete Versammlungen respektive Demonstrationen natürlich unzulässig und werden bei Entdecken unverzüglich aufgelöst.

Während die Städte Goslar und Seesen die Maskenpflicht für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich anordnen, verhängt der Landkreis diese für die Kommunen im übrigen Kreisgebiet, namentlich die Städte Langelsheim, Clausthal-Zellerfeld, Braunlage und Bad Harzburg sowie die Gemeinde Liebenburg.

Der komplette Wortlaut der Allgemeinverfügung des Landkreises kann in der Ausgabe des digitalen Amtsblattes des Landkreises vom 07.01.2022 unter www.landkreis-goslar.de/amtsblatt nachgelesen werden.