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Datum: 6. Juli 2021

Ausländerbehörde informiert zu Auslandsreisen bei fehlenden aktuellen Aufenthaltstiteln

Die Urlaubszeit steht vor der Tür, weshalb die Ausländerbehörde des Landkreises Goslar über die gegenwärtig geltenden Regelungen hinsichtlich der Aktualisierung elektronischer Aufenthaltstitel informiert.

Ausländerinnen und Ausländer, die über neue Reisepässe verfügen, sind grundsätzlich verpflichtet, schnellstmöglich einen neuen elektronischen Aufenthaltstitel bei der für sie zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen, da die dort hinterlegten Angaben mit denen im aktuellen Reisepass übereinstimmen müssen

Aufgrund der Corona-Einschränkungen und des damit verbundenen Termin-Rückstaus kann es jedoch in der Ausländerbehörde der Kreisverwaltung dazu kommen, dass ein kurzfristiger Termin zur Beantragung eines neuen elektronischen Aufenthaltstitels nicht in allen Fällen vergeben werden kann, in denen durch die Behörden des Herkunftslandes ein neuer Reisepass ausgestellt wurde.

In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass die Neuausstellung eines elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei circa drei bis vier Wochen nach Antragstellung dauert. Es kann entsprechend nicht in allen Fällen gewährleistet werden, dass neue elektronische Aufenthaltstitel bei Vorlage eines neuen Reisepasses rechtzeitig zur bevorstehenden Reisezeit vorliegen werden, selbst wenn diese bereits beantragt wurden.

Da dieses Problem wegen der Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Einschränkungen derzeit bundesweit auftritt, hat das Bundesministerium des Inneren die Bundespolizei dahingehend angewiesen, dass Einreisen auf dem Luftweg auch bei Vorlage des alten elektronischen Aufenthaltstitels problemlos zu ermöglichen sind, wenn gleichzeitig der alte und der neue Reisepass mitgeführt werden.

Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass diese Regelung ausschließlich für Einreisen auf dem Luft- und nicht auf dem Landweg gelten. Hier kann es zu Problemen bei der Einreise kommen, wenn die Angaben im elektronischen Aufenthaltstitel nicht mit denen im aktuell gültigen Reisepass übereinstimmen, selbst wenn der alte Reisepass mitgeführt wird.