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Datum: 31. Juli 2026

Anbindeverbot für Rinder: Landkreis Goslar erlässt Allgemeinverfügung

Die Kreisverwaltung setzt einen Runderlass um.
Ein Runderlass ist eine Anweisung.
Die Anweisung ist vom Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher·schutz.

Der Landkreis Goslar hat eine neue Regel gemacht.
Die Regel heißt: Allgemeinverfügung.
Die Regel ist für Rinder.
Rinder sind Kühe und Bullen.
Die Regel sagt:
Man darf die Rinder nicht mehr anbinden.

Das niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher·schutz hat das vorgeschlagen.
Das Ministerium will mehr Tier·schutz in der Landwirtschaft.

Die Rinder sollen sich frei bewegen können.
Und die Rinder sollen Kontakt zu anderen Rindern haben können.
Das ist wichtig für die Rinder.

Die Anbindehaltung soll es nicht mehr geben.
Das soll langsam passieren.
Die Veterinär·behörden in den Städten und Gemeinden kümmern sich darum.
Das hat das Landes·ministerium gesagt.

Die Bauern und Bäuerinnen müssen ihre Betriebe ändern.
Sie haben dafür eine bestimmte Zeit.
Die Zeit ist je nach Haltungs·art verschieden.
Die Zeit ist zwischen 18 Monaten und 7 Jahren.

Die Menschen müssen das vorher melden.
Dafür gibt es eine bestimmte Zeit.
In der Zeit müssen die Menschen dem Niedersächsischen Landesamt für Verbraucher·schutz sagen:

  • Wir wollen die Anbindehaltung weitermachen.
  • Wir wollen die Anbindehaltung aufhören.

Dafür gibt es ein Meldeportal.
Das ist ein Internet·seite.

Sie können auf die Internet·seite vom LAVES gehen.
Die Internet·seite heißt: https://laves-nexus.niedersachsen.de/anbindehaltung

Die Regeln stehen im Amts·blatt vom Landkreis Goslar.
Sie können die Regeln auf der Internet·seite lesen.
Die Internet·seite heißt:
www.landkreis-goslar.de/amtsblatt