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Datum: 31. Juli 2026

Anbindeverbot für Rinder: Landkreis Goslar erlässt Allgemeinverfügung

Kreisverwaltung setzt Runderlass des Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz um

Der Landkreis Goslar hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die die dauerhafte Anbindung von Rindern untersagt. Die Kreisverwaltung setzt damit eine Vorgabe des niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtshaft und Verbraucherschutz für mehr Tierschutz in der Nutztierhaltung um. Ziel ist es, den Tieren ein natürliches Verhalten unter anderem in Hinblick auf Bewegung und Sozialkontakte zu ermöglichen, das durch die Anbindehaltung eingeschränkt oder gar ganz unterdrückt wird.

Der Ausstieg aus der Anbindehaltung soll schrittweise erfolgen, die Regelungen vor Ort werden von den kommunalen Veterinärbehörden umgesetzt, so die Weisungen des Landesministeriums. Je nach Haltungsart sind mit dem Runderlass Übergangsfristen zwischen 18 Monaten und sieben Jahren verbunden, innerhalb der Halterinnen und Halter von Rindern ihre Betriebe umstellen können.

Dieser gehen Meldefristen voraus, während derer die Entscheidung über die Weiterführung der Haltung oder die Aufgabe derselbigen dem Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz (LAVES) über ein Meldeportal mitgeteilt werden muss. Für Betriebe, die eine ganzjährige Anbindehaltung praktizieren, beträgt diese Meldepflicht sechs Monate, für Betriebe mit kombinierten oder saisonalen Haltungsformen drei Jahre.

Das Meldeportal des LAVES ist unter https://laves-nexus.niedersachsen.de/anbindehaltung zu erreichen.

Die Allgemeinverfügung im Wortlaut inklusive sämtlicher Vorgaben und Fristen kann ab sofort im Amtsblatt des Landkreises Goslar unter www.landkreis-goslar.de/amtsblatt eingesehen werden.