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Datum: 30. August 2022

Öffnungszeiten der Impfstelle in der Goslarer Sparkassenpassage werden ausgeweitet

Mobiles Impfteam am Samstag beim Sehusafest vor Ort

Ab Donnerstag, 1. September 2022, erweitert der Landkreis Goslar die Öffnungszeiten in seiner Impfstelle in der Goslarer Sparkassenpassage.

Grund für diesen Schritt sind die aktualisierten Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) vom 18. August dieses Jahres sowie einem erneut steigenden Infektionsrisiko im nahenden Herbst.

Landrat Dr. Alexander Saipa appelliert an die Bürgerinnen und Bürger vom niederschwelligen Impfangebot des Landkreises Gebrauch zu machen: „Es geht überhaupt nicht darum Panik zu schüren, doch es ist leider realistisch, dass die Corona-Infektionen wieder steigen werden. Eine Impfung bietet zwar keinen hundertprozentigen Schutz vor einer Ansteckung. Wir wissen aber, dass die Krankheitsverläufe deutlich milder ausfallen. Insofern macht eine Impfung auf jeden Fall Sinn.“

Die aktualisierten Öffnungszeiten der Impfstelle in der Goslarer

Sparkassenpassage:

  • Montag 09:00 Uhr bis 19:00 Uhr
  • Dienstag: 09:00 Uhr bis 19:00 Uhr
  • Mittwoch: 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr
  • Donnerstag: 09:00 Uhr bis 19:00 Uhr
  • Freitag: 09:00 Uhr bis 19:00 Uhr
  • Samstag 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Im Zuge des Sehusafestes, das am kommenden Wochenende in Seesen gefeiert wird, kommt am Samstag, 3. September 2022, ein mobiles Impfteam des Landkreises zum Einsatz. In der Zeit von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr wird sich das Team in der Straße „Am Sack“ (gegenüber der Rettungswagen-Garage des DRK) positionieren. Die üblichen Öffnungszeiten an den Berufsbildenden Schulen (BBS) in Seesen entfallen an diesem Tag.

Hintergrundinformationen: die aktuelle Impfempfehlung der STIKO (Stand: 18. August 2022):

  1. Die STIKO ruft alle Ärztinnen und Ärzte auf, den COVID-19-Impfstatus ihrer Patientinnen und Patienten zu prüfen und Impflücken zu schließen.
  2. Die STIKO empfiehlt eine 2. Auffrischungsimpfung (4. Impfung) für:
      • Personen, die 60 Jahre und älter sind
      • Personen ab 5 Jahren, die ein erhöhtes Risiko schwerer Verläufe aufgrund von Grunderkrankungen oder einer Immundefizienz haben. Dazu zählen insbesondere:
        • Chronische Erkrankungen der Atmungsorgane, der Nieren, der Leber, des Darms
        • Chronische Stoffwechselerkrankungen, insbesondere Diabetes
        • Chronische neurologische Erkrankungen und geistige Behinderungen
        • Tumorerkrankungen und
        • HIV Infektionen.
      • Bewohnerinnen und Betreute in Gemeinschaftseinrichtungen, insbesondere ältere und pflegebedürftige Personen
      • Schwangere, Stillende sowie deren Kontaktpersonen und Frauen im gebärfähigen Alter
      • Beschäftigte, die berufsbedingt enge oder zahlreiche Kontakte haben, insbesondere in:
        • Einrichtungen der Pflege, des Gesundheitswesens, der Eingliederungshilfe
        • Gemeinschaftsunterkünften
        • Schule, KiTa, Einzelhandel, Unternehmen der KRITIS sowie in Schlüsselpositionen