- Sie gehören zu einer der folgenden Personengruppen:
- Studierende
- hierzu zählen auch Teilzeitstudierende, Promotionsstudierende, Studierende in einem Urlaubssemester, Studierende an Verwaltungsfachhochschulen oder Studierende in einem dualen Studium
- Schülerinnen oder Schüler in Fachschulklassen, deren Besuch eine berufsqualifizierende Berufsausbildung voraussetzt
- Schülerinnen oder Schüler in Fachschulklassen oder Berufsfachschulklassen, die in einem mindestens zweijährigen Ausbildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln
- Schülerinnen oder Schüler in Ausbildungsgängen an höheren Fachschulen und Akademien
- Auszubildende in Ausbildungsgängen an bestimmten Ausbildungsstätten, die im Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erfasst sind. Betrifft:
- Auszubildende an einer Berufsfachschule oder einer Fachschule, die einen mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschluss machen
- Auszubildende, die eine Fachschulklasse besuchen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt
- Studierende
- Sie waren am 01. Dezember 2022 in Ihrer Ausbildungsstätte immatrikuliert beziehungsweise angemeldet
- Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt war am 01. Dezember 2022 in Deutschland
- Personen, die einen auf maximal 2 Semester begrenzten Studienaufenthalt oder Praktikumsaufenthalt im Ausland durchgeführt haben und parallel noch bei ihrer Ausbildungsstätte im Inland immatrikuliert oder angemeldet waren, haben in der Regel ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.
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