Leichte Sprache
Das ist die Internet·seite vom Landkreis Goslar.
Die Verwaltung
Der Landkreis Goslar ist eine Verwaltung.
Die Verwaltung heißt: Kreis·verwaltung Landkreis Goslar.
Alle Bürger und Bürgerinnen können im Bürger·büro von der Kreis·verwaltung Fragen stellen.
Das Bürger·büro ist für alle Fragen da.
Die Telefon·nummer vom Bürger·büro ist: 0 53 21 76 0
Die Landschaft und Region
Der Landkreis Goslar ist auch eine Region im Harz.
Der Harz ist ein Mittel·gebirge.
Die Region Landkreis Goslar hat fast 135.000 Einwohner.
Die Region Landkreis Goslar hat 7 Städte und Gemeinden.
Im Landkreis Goslar kann man gut wohnen und arbeiten.
Im Landkreis Goslar kann man gut Urlaub machen.
Im Landkreis Goslar gibt es viele Freizeit·möglichkeiten.
Der Landkreis Goslar hat eine Fläche von 965,1 Quadrat·kilometer.
Eine Teil·fläche vom Landkreis Goslar ist der Nationalpark Harz mit 114 Quadrat·kilometer.
Informationen zu den Inhalten dieser Internet·seite
Was kann ich bei der Kreis·verwaltung Landkreis Goslar machen?
Welche Arbeits·stellen gibt es?
Was steht in der Zeitung?
Wann kann ich einen Termin machen?
Hier gibt es Links zu anderen Internet·seiten.
Welche Städte gehören zu dem Landkreis Goslar?
Welche Verkehrs·mittel gibt es?
Was steht im Amts·blatt Landkreis Goslar?
Was macht die Kreis·verwaltung Landkreis Goslar für den Klima·schutz?
Welche Kinder·gärten und Schulen gibt es in der Region Landkreis Goslar?
Aufbau der Internetseite
Die Internet·seite von der Kreis·verwaltung Landkreis Goslar heißt: www.landkreis-goslar.de
Auf der Internet·seite gibt es Infos zu den Inhalten auf der Internet·seite.
Die Internet·seite hat 3 Hauptnavigationen.
Unter jeder Haupt·navigation gibt es mehrere Unter-Navigationen.
Sie müssen alle Navigationen anklicken.
Dann können Sie die Inhalte lesen.
Klicken Sie auf den bunten Schrift·zug Landkreis Goslar.
Dann sehen Sie die Start·seite.
Am Ende der Start·seite steht die Adresse von der Kreis·verwaltung Landkreis Goslar.
Und es steht eine Telefon·nummer da.
Sie können uns anrufen, wenn Sie Fragen haben.
Haftung und Gewährung von Texten in Leichter Sprache
Der Text in Leichter Sprache soll Sie nur informieren.
Der Text ist nur ein Zusatz·angebot.
Der rechts·gültige Text ist das Gesetz.
Der Text in Leichter Sprache ist rechts·unwirksam.
Das bedeutet:
Mit dem Text in Leichter Sprache können Sie nicht einen Antrag stellen.
Mit dem Text in Leichter Sprache können Sie nicht Geld einfordern.
Das bedeutet: Mit dem Text in Leichter Sprache können Sie nicht einen Nachteils·ausgleich einfordern.