Über den Antrag auf Anerkennung als Prüfsachverständiger oder Prüfsachverständige im Land Niedersachsen entscheidet die Niedersächisische Ingenieurkammer als Anerkennungsbehörde. Diese prüft anhand der eingereichten Unterlagen die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen des Antragstellers bzw. der Antragstellerin.
Der Antrag auf Anerkennung muss die Fachbereiche und Fachrichtungen, für die die Anerkennung beantragt wird, enthalten. Zudem sind bisherige Anerkennungsverfahren in diesen Fachbereichen oder Fachrichtungen, auch in einem anderen Land, denen sich der Antragsteller oder die Antragstellerin bereits erfolglos unterzogen hat, ggf. nachzuweisen.