Technische Voraussetzungen und Sicherheit
Datenschutz und Befunddokumentation
Auch in der Telenotfallmedizin hat das Arzt-Patient-Verhältnis einen sehr hohen Stellenwert. Die Einhaltung des Datenschutzes und Aufrechterhaltung der ärztlichen Schweigepflicht sind hierfür Voraussetzung.
Daher folgt die Telenotfallmedizin folgenden Grundsätzen:
- Der Datenschutz muss sich am aktuellen Stand der Technik und den gesetzlichen Bestimmungen orientieren und durch den lokalen oder regionalen Datenschutzbeauftragten überprüft und genehmigt sein.
- Nur Befugte dürfen personenbezogene Daten zur Kenntnis nehmen können (eigener Arbeitsbereich mit Zutrittskontrolle und adäquater Schallschutz).
- Neben dem Datenschutz muss auch die ärztliche Schweigepflicht respektiert werden.
- Befunde und Behandlungsmaßnahmen müssen dokumentiert und an die Weiterbehandelnden übergeben werden.
- Es muss sichergestellt werden, dass die Daten bei der Übertragung gegenüber dem Zugriff durch Dritte geschützt sind.
- Zur Realisierung eines sicheren Datenaustausches müssen verschlüsselte Verbindungen (zum Beispiel über VPN und/oder Punkt-zu-Punkt-Verschlüsselungsmethoden) eingesetzt werden.
- Die Zustimmung des Patienten respektive der Betreuenden sind je nach Situation einzuholen und zu dokumentieren. Bei fehlender Einwilligungsfähigkeit wird vom mutmaßlichen Willen des Patienten ausgegangen.
- Dem Patienten oder dessen Vertreter werden gemäß den Erfordernissen nationaler beziehungsweise EU-weiter Gesetzgebung eine nachträgliche Genehmigung (und gegebenenfalls Löschung) der Daten ermöglicht.
Was wird gespeichert
Wie bei jedem rettungsdienstlichen Einsatz werden Sozialversicherungsdaten, einsatztaktische Daten wie Einsatzort, -nummer und -zeiten sowie die Daten der Patientenversorgung von jedem teilnehmenden Rettungsmittel dokumentiert und entsprechend den rechtlichen Vorgaben gelagert. Zusätzlich werden am Telenotarztstandort die übermittelten Fotos, EKGs und der Chatverlauf gespeichert. Ton- und Videomaterial wird nicht gespeichert.