

Zulassungen
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Zulassung:
1. Ausfuhr
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- Fahrzeuge sind vor der Zulassung zur Ausfuhr mit Ausfuhrkennzeichen gemäß § 19 i.V.m. § 6 (8) der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) zu identifizieren und vorzuführen.
- Die Identifikation erfolgt durch den Abgleich der Fahrgestellnummer (FIN) sowie auch zusätzlich die Feststellung/Bestätigung der durch den Hersteller aufgebrachten Farbe des Fahrzeugs durch das Personal der Zulassungsstelle.
- Erst dann werden die notwendigen Plaketten vergeben und der Zulassungsvorgang kann abgeschlossen werden.
- Verantwortliche Personen und Empfangsberechtigte müssen sich mit Originaldokumenten ausweisen!
2. Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) erforderlich
Seit dem 06.11.2019 ist für die Zuteilung/Änderung eines Saison-, Oldtimer- oder Elektrokennzeichens auch die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) erforderlich, da die zusätzliche Angabe des Saison-Zeitraumes bzw. die Kennzeichnung „H“ oder „E“ auch dort vermerkt wird. Dies entspricht der aktuellen Fahrzeugzulassungsverordnung in Verbindung mit den Vorgaben des Kraftfahrt-Bundesamtes.
Durch die Neuordnung des Zulassungsrechts in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) zum 1. März 2007 ist das bisher für die Zuständigkeit einer Zulassungsbehörde geltende Standortprinzip durch das Wohnortprinzip abgelöst worden. Im Landkreis Goslar können daher nur noch Fahrzeuge zugelassen werden, wenn die künftige Halterin oder der künftige Halter hier auch ihren oder seinen Wohnsitz hat. Bei mehreren Wohnsitzen ist die Zulassungsbehörde am Ort des Hauptwohnsitzes zuständig (§ 46 Abs. 2 FZV). Noch zugelassene Fahrzeuge müssen nicht in den Ort des Hauptwohnsitzes umgeschrieben werden.
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- außer Betrieb setzen (Abmeldung)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) - ersetzen
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) - ersetzen
- Zulassung: Gebrauchtfahrzeug aus einem EU-Land
- Zulassung: Gebrauchtfahrzeug aus einem Nicht-EU-Land
- Zulassung: Neufahrzeug aus einem EU-Land
- Zulassung: Neufahrzeug aus einem Nicht-EU-Land
- Zulassung: Neufahrzeuge
- Zulassung: Umschreibung auf einen anderen Halter - außerhalb des Zulassungsbezirkes
- Zulassung: Umschreibung auf einen anderen Halter - innerhalb des Zulassungsbezirkes
- Zulassung: Umschreibung von außerhalb - ohne Halterwechsel
- Zulassung: Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Kfz
- Kennzeichen - ersetzen
- Kennzeichen - umtauschen in Euro-Kennzeichen
- Kennzeichen: Ausfuhrkennzeichen
- Kennzeichen: Grünes Kennzeichen
- Kennzeichen: kleines Kennzeichen
- Kennzeichen: Kurzzeitkennzeichen
- Kennzeichen: Oldtimer (H)
- Kennzeichen: Rotes 06er (Händler, Hersteller, Werkstätten)
- Kennzeichen: Rotes 07er (Oldtimer)
- Kennzeichen: Einführung der Retro-Kennzeichen BRL und CLZ
- Kennzeichen: Saisonkennzeichen
- Kennzeichen: Wechselkennzeichen
- Kennzeichen: Wunschkennzeichen
- Zulassungsbescheinigung - Fahrzeugdaten ändern (Technische Änderung)
- Zulassungsbescheinigung - Halterdaten (Name/Adresse) ändern
- Feinstaubplakette
- Verkauf - Anzeigepflicht
- Pflicht zum Umkennzeichnen abgeschafft
Kfz-Steuer
Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer finden Sie hier.
Verwaltungsgebühren
Verfügbare Formulare