

Praktikum beim Landkreis Goslar
Du wirst bald die Schule verlassen und hast keine Ahnung, welcher Beruf deinen Interessen entspricht und dir Spaß machen könnte?
Du befindest dich gerade in einer Umschulungsmaßnahme oder im Studium und möchtest durch ein Praktikum berufspraktische Erfahrungen sammeln?
Dann ist ein Praktikum beim Landkreis Goslar eine gute Möglichkeit!
Im betrieblichen Praktikum sollst Du das Berufsleben kennenlernen.
Es sollen Inhalte vermittelt und Erfahrungen für eine spätere Berufswahl oder die derzeitige Berufsbildung gesammelt werden.
Das Praktikum ermöglicht Einblicke in die unterschiedlichen Bereiche einer Kreisverwaltung, die Mitarbeit in typischen Arbeitsabläufen sowie das Kennenlernen und Erproben vielfältiger Arbeitsmethoden.
Der Landkreis Goslar nimmt auch hier seine Verpflichtung, jungen, interessierten Menschen die Möglichkeit, einen Einblick in die Berufswelt zu ermöglichen, sehr ernst.
Solange es organisatorisch möglich ist, werden in fast allen Bereichen der Kreisverwaltung (z. B. Steuerungsbereich, Servicebereich und den Fachbereichen Ordnung & Verkehr; Bildung & Kultur; Familie, Jugend & Soziales; Bauen & Umwelt und Verbraucherschutz & Veterinärwesen) Praktikanten eingesetzt.
Praktikumsarten:
- Schülerbetriebspraktikum
(dient der Berufsorientierung; in der Regel 3 Wochen)
- Pflichtpraktikum
(steht im Zusammenhang mit einer Ausbildung, Umschulung oder Weiterbildung/Besuch einer Fachoberschule)
- Vorpraktikum
(ggfs. vor Aufnahme eines Studiums)
- Freiwilliges- bzw. Schnupperpraktikum
Bewerbungsverfahren:
Die Vergabe der Plätze erfolgt für euch und uns nach Verfügbarkeit auf Grundlage einer Bewerbung.
Um das Bewerbungsverfahren zu erleichtern und auch die Kosten gering zu halten, haben wir die Möglichkeit der Online-Bewerbung geschaffen. Wir bitten dich, deine Bewerbung unter der Stellenangebots-ID 427770 in das Portal www.interamt.de einzustellen.
Von Bewerbungen auf dem Postweg oder per E-Mail bitten wir abzusehen. Bewerbungen, die auf dem Postweg bei uns eingehen, werden nach Abschluss des Verfahrens aus Gründen des Verwaltungsaufwandes und der damit verbundenen Kosten nicht zurückgesandt.