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Umweltbezogener Gesundheitsschutz, Umwelthygiene

Umwelteinflüsse können für chronische und komplexe Erkrankungen mit verantwortlich sein.
Das Aufgabengebiet "Umweltbezogener Gesundheitsschutz" unterstützt die Behörden bei der Bewertung von Gesundheitsrisiken. Im Vordergrund steht dabei das Vorsorgeprinzip, das durch vielfältige Präventionsmaßnahmen dazu beträgt, Risiken und Gefahren für die menschliche Gesundheit rechtzeitig zu erkennen, zu bewerten und zu verhindern.

Der umweltbezogene Gesundheitsschutz hat das Ziel, die Bevölkerung möglichst effektiv vor gesundheitlichen Gefahren durch Umwelteinflüsse zu schützen. Er ist Bestandteil kommunaler Entwicklung und eine Schwerpunktaufgabe des Öffentlichen Gesundheitsdienstes. Umwelthygiene zielt auf die Reinhaltung der Umwelt ab. Schutzgut der Umwelthygiene im Öffentlichen Gesundheitsdienst ist die Gesundheit des Menschen.

Die Böden im Landkreis Goslar sind vielfach mit Schwermetallen belastet. Sie können sich hier die Anbau- und Verzehrempfehlungen des Gesundheitsamtes zur Nutzung schwermetallkontaminierter Gartenböden herunterladen.

Aufgaben des Gesundheitsamtes

Die Aufgabe, Auswirkungen von Umwelteinflüssen auf die menschliche Gesundheit zu erfassen und zu bewerten, obliegt dem Gesundheitsamt (Fachdienst Gesundheit) des Landkreises Goslar.

Es leistet hierzu einen wichtigen Beitrag, zum Beispiel durch fortlaufende Kontrollen der Qualität von Trink- und Badewasser, der Hygiene auf Kinderspielplätzen oder der Hygiene in Schulen und Kindergärten.

Wir klären außerdem die Bevölkerung in umweltmedizinischen Fragen auf und informieren über Personen, Einrichtungen und Stellen, die umweltmedizinische Leistungen erbringen.

Kernaufgaben betreffen Fragen der

  • Innen- und Außenlufthygiene,
  • Bodenhygiene,
  • Wasserhygiene,
  • Wohnungshygiene und
  • Orts- und Siedlungshygiene.

 

Umwelthygienische Begutachtungen und Stellungnahmen werden meist anlassbezogen bzw. in Verwaltungsverfahren durchgeführt. Hierzu gehören Stellungnahmen beispielsweise im Rahmen der Bauleitplanung, bei Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, bei der Beurteilung von Altlasten oder Bodenbelastungen oder bei der Beurteilung der Innenraumluftqualität in öffentlichen Gebäuden.

Interessante Internetseiten dazu :