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Badegewässer im Landkreis Goslar

 

Das Gesundheitsamt überwacht die Hygiene der Badegewässer zum Schutz der Gesundheit der Badenden gemäß der EU-Richtlinie über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung“ vom 23. März 2006. Sie ist in Niedersachsen mit der "Verordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer“ (Badegewässerverordnung - BadegewVO) vom 10. April 2008 in Landesrecht umgesetzt worden.

In der Badesaison zwischen dem 01.07. und 31.08. eines jeden Kalenderjahres werden 14-tägig Ortsbesichtigungen und Wasserbeprobungen vorgenommen. Das Badewasser muss dabei den in der EU-Richtlinie festgelegten Qualitätsanforderungen genügen. Zur Feststellung der mikrobiologischen Anforderungen werden Wasserproben entnommen. Durch Ortsbesichtigung werden weitere Qualitätsanforderungen wie Sichttiefe, Schaumbildung, Geruch, pH-Wert, Mineralöle usw., die als Zeichen von Verschmutzungen gelten, überprüft.

Welche Badegewässer werden nach der EU-Richtlinie überwacht?

Für Informationen über die Lage und Qualität wählen Sie bitte das gewünschte Badegewässer!


Andere Gewässer an denen auch häufig gebadet wird, können aus Kapazitätsgründen nicht überwacht werden.
Beanstandungen gab es in den letzten Jahren nicht; Badeverbote wurden nicht ausgesprochen.

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Was ist ein sauberes Badegewässer?

Badende verbringen im Gegensatz zu Lebewesen, deren natürlicher Standort das Wasser ist, nur vergleichsweise kurze Zeiten im Wasser. Die Badegewässergüte zielt in erster Linie auf die Vermeidung von Infektionsgefahren durch Bakterien und Viren, und auf die Vermeidung von Unfallgefahren. Es ist kein Widerspruch, wenn gilt: Das Badewasser ist gut, aber die ökologische Qualität der Gewässer bedarf der Verbesserung. Dass Ökologie und Gesundheitsschutz darüber hinaus auch ineinander greifen, erkennt man z.B. daran, dass Gesundheits- und Unfallgefahren durch Algenvermehrungen (Wasserblüten) entstehen können. Diese sind Folge des Eintrags von Phosphaten und Stickstoffen, die aus allerlei Abwässern stammen können.

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Wie werden die Badegewässer überwacht?

Grundlage ist die EG-Richtlinie über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung“ vom 23. März 2006. Sie ist in Niedersachsen mit der "Verordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer“ (Badegewässerverordnung - BadegewVO) vom 10. April 2008 in Landesrecht umgesetzt worden.

In 14-tägigem Abstand werden in der Badesaison grundsätzlich im Juli und August an allen Badestellen Proben zur mikrobiologischen Untersuchung entnommen. Während der Probenahme erfolgt eine Bestandsaufnahme der örtlichen Gegebenheiten an der Badestelle auf sensorische Verunreinigungen (Algenblüten, Öl- und Teerreste u.ä.) durch die Mitarbeiter des Fachdienst Gesundheit. Diese werden protokolliert und mit den übrigen Messungen an die EU nach Brüssel gemeldet.

Zur hygienischen bzw. gesundheitlichen Bewertung eines Badegewässers werden Untersuchungen auf zwei große Gruppen von Darmbakterien durchgeführt: Im Labor werden die mikrobiologischen Güteparameter Escherichia coli (E.coli) und Intestinalen Enterokokken (I.E) untersucht. Die gemessene Menge dieser so genannten Indikator-Bakterien lässt Rückschlüsse auf den Verschmutzungsgrad des Gewässers mit anderen Mikroorganismen fäkaler Herkunft (Bakterien, Viren) zu. Die Untersuchung der Indikator-Bakterien ist von der EU vorgeschrieben und wird streng überwacht.

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Richt- , Maßnahme- und Grenzwerte

Die Bewertung der Badegewässerqualität nach der neuen EG-Badegewässerrichtlinie bezieht sich auf einen Zeitraum von vier Jahren, also auf vier Badesaisons. Die EG-Badegewässerrichtlinie enthält neue Grenzwerte, die auf diesen Zeitraum bezogen sind und mit einem bestimmten statistischen Rechenverfahren aus den in den vier Jahren gezogenen Proben berechnet werden. Die neuen Grenzwerte treten aber erst 2011 in Kraft. Bis dahin gelten die Grenzwerte der nachfolgenden Tabelle.

Aus Gründen des Gesundheitsschutzes hat die Badewasserkommission beim Umweltbundesamt sog. „Maßnahmewerte“ empfohlen. Der Maßnahmewert für die E. coli liegt etwas niedriger als der Grenzwert der alten Richtlinie, ist also strenger als der bisherige Grenzwert. Bei Überschreitung der Maßnahmewerte trifft der Fachdienst Gesundheit die notwendigen Maßnahmen zur Vermeidung einer Gesundheitsgefährdung durch eine Kontrolluntersuchung. Bei Bestätigung der Überschreitung des Maßnahmewertes erfolgt ein Badeverbot (Verbotsschilder, Meldung an das Ministerium, Information der Bevölkerung auf ortsübliche Weise).

Mikrobiologische Faktoren

Richtwert

Grenzwert

Maßnahmewert

Mindesthäufigkeit der Proben

Escherichia coli / 100 ml

100

2.000

1.800

monatlich

Intestinale Enterokokken / 100 ml

100

700

monatlich


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Was versteht man unter Richt- und Grenzwerten?

In der EG-Badegewässerrichtlinie wird zwischen Richt- und Grenzwerten unterschieden.

Bei dem Richtwert handelt es sich um einen Wert, der nach badegewässerhygienischen Gesichtspunkten eine sehr gute Gewässerqualität garantiert. In der Regel besteht bei Überschreitung des Richtwertes keine Gesundheitsgefahr. Häufiger auftretende Richtwertüberschreitungen können manchmal ein Anzeichen dafür sein, dass die Gewässerqualität negativen Einflüssen ausgesetzt ist.

Der Grenzwert ist ein Höchstwert, bei dessen Überschreitung eine Gesundheitsgefährdung im Einzelfall nicht völlig ausgeschlossen werden kann.

Neben den mikrobiologischen Parametern sind von den Gesundheitsbehörden regelmäßige Sichtkontrollen auf teerhaltige Rückstände, Glas, Plastik, Gummi oder andere Abfälle durchzuführen. Die Überwachung erstreckt sich zudem auf das Vorkommen von Blaualgen und Makroalgen. Hierauf sind im Bedarfsfall gezielte Untersuchungen durchzuführen, um das Potential einer möglichen Gesundheitsgefährdung zu bestimmen.

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Was sind Escherichia coli und Intestinale Enterokokken?

Bei diesen beiden Bakterienarten handelt es sich um „Indikatorkeime“, die normalerweise bei Menschen und bei Säugetieren in großer Zahl im Dickdarm vorkommen. Durch Menschen und Tiere können aber die unterschiedlichsten Krankheitserreger, wie zum Beispiel Viren, Bakterien, Einzeller und Würmer direkt mit Fäkalien oder indirekt über Abwässer oder Abschwemmungen in die Badegewässer gelangen. Diese können wegen der vielfältigen Möglichkeiten ihres Vorkommens aber nicht direkt gemessen werden.

Da die meisten Erreger über die Aufnahme von fäkalien-verseuchtem Wasser mit dem Mund durch Verschlucken übertragen werden, ist es üblich, den Belastungszustand eines Gewässers mit Warmblüterfäkalien über sog. "Indikatorkeime" zu bestimmen, welche selbst aber nicht unbedingt Erkrankungen auslösen.

Mit der EG-Richtlinie von 2006 wurden die neuen Parameter "Escherichia coli (E. coli) “ und "Intestinale Enterokokken (I.E.) “ eingeführt. Normalerweise sterben E. coli in der Umwelt mehr oder weniger rasch ab. Festgestellte Belastungen zeigen somit eine relativ frische Verunreinigung mit Warmblüterfäkalien an. Aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse haben sich auch Intestinale Enterokokken (I.E.) als aussagekräftige  Indikatorkeime für das mögliche Vorhandensein von Krankheitserregern erwiesen. Enterokokken kommen vor allem in tierischen Fäkalien in hoher Konzentration vor und können auch länger in der Umwelt überleben. Dadurch kann ihr Nachweis ein Indiz für eine länger zurückliegende Kontamination sein.

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Mögliche gesundheitliche Folgen der Badegewässerbelastung

Krankheitserreger können direkt über Fäkalien infizierter Menschen und Tiere oder indirekt über Abwässer in Badegewässer gelangen. Die von den verschiedenen Erregern ausgelösten Krankheitssymptome sind vielfältig und reichen von Übelkeit, Erbrechen, Fieber, Durchfall, Hautausschlägen, Atemwegsinfektionen bis hin zu teils lebensbedrohlichen Erkrankungen.

Auch werden Gesundheitsgefährdungen durch allergene und toxische Stoffwechselprodukte von Algen diskutiert.

Bestimmte Blaualgenarten (Cyanobakterien) bilden Gifte, die beim Schlucken von Wasser zu Übelkeit, Erbrechen und Durchfall führen können oder Hautreizungen hervorrufen. Je größer die geschluckte Wassermenge und die Algenkonzentration ist, desto eher besteht die Gefahr einer Vergiftung. Besonders gefährdet sind Kleinkinder und Kinder, wenn sie beim Planschen und Spielen in Ufernähe viel Wasser schlucken.

Dabei gilt grundsätzlich die Regel:

Vermeiden Sie das Baden, wenn Sie in knietiefem Wasser Ihre Füße nicht mehr sehen oder wenn grünblaue Schlieren auf dem Wasser sichtbar sind. Lassen Sie dann auch Ihre Kinder nicht mehr baden oder am Ufersaum spielen und planschen.

Weitere Informationen zu den gemessenen Werten und der Einstufung der Badegewässer erhalten Sie auf der Homepage des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes. 

Eine Übersicht der europäischen Badegewässerqualität der Saison 2009 bietet der Bericht der European Environment Agency im EEA Report No 3/2010. Der von der Europäischen Umweltagentur (EUA) und der Europäischen Kommission vorgelegte jährliche Bericht bewertet in jedem Jahr die Qualität der Badegewässer in allen 27 Mitgliedstaaten der EU und gibt somit Aufschluss darüber, in welchen Gebieten in diesem Jahr mit der besten Wasserqualität zu rechnen ist.