

Kulturförderung beantragen
Der Landkreis Goslar stellt finanzielle Mittel für die Kulturförderung bereit. Es stehen zurzeit jährlich 70.000 € zur Verfügung.
Die Mittel sollen verwendet werden, um die kulturelle Identität des Landkreises zu fördern und sichtbar zu machen. Antragsberechtigt sind Kulturvereine, -initiativen, -interessensverbände und Einzelpersonen, die in der Region ansässig sind und sich um die Vielfältigkeit des kulturellen Lebens im Landkreis bemühen. Auch Museen, Schulen und Kirchen können Anträge einreichen.
Die Förderschwerpunkte liegen überwiegend im Bereich der sogenannten Breitenkultur im ländlichen Raum. Die Angebote sollen möglichst niedrigschwellig sein, um vielen Menschen den Zugang zu kultureller Teilhabe zu ermöglichen. Junge wie alte Menschen, Zugezogene oder gesellschaftliche Randgruppen sollen die Möglichkeit erhalten, die kulturelle Leistung der Region als Einladung zu begreifen und somit finden integrative Projekte eine besondere Beachtung. Die Förderung soll innovative und nachhaltige Projekte ermöglichen, die neue Impulse für das kulturelle Selbstverständnis und die Identität des Landkreises bieten. Altvertrautes soll sich mit Neuem verbinden und zur Gestaltung des Lebensumfeldes beitragen. Langfristig wird damit eine positive Ausstrahlung der Kultur des Landkreises Goslar über seine Grenzen hinweg angestrebt.
Kriterien: Die Förderung soll diejenigen Kultur-Akteure unterstützen, die in erster Linie mit freiwilligen Kräften und auf ehrenamtlicher Basis arbeiten. Die Vorhaben sollen so angelegt sein, dass sie sich nachhaltig positiv auf das kulturelle Angebot und seine Wahrnehmung auswirken. Kooperationen zwischen Ideengeberinnen und -gebern im Landkreis werden dabei ausdrücklich gewünscht.
Es gibt zwei verschiedene Fördermodelle, die Institutionelle Förderung und die Projektförderung
- Die Institutionelle Förderung kann Kultureinrichtungen, -institutionen, -organisationen und -vereinen für maximal fünf Jahre gewährt werden. Sie soll die Finanzierung des laufenden Betriebs sichern oder der längerfristigen Umsetzung von Kulturprojekten dienen. Dabei handelt es sich um eine sogenannte Anschubfinanzierung, die nach maximal fünf Jahren auf einer anderen finanziellen Basis stehen soll.
Eine entsprechende Strategie muss innerhalb des ersten Förderjahres erarbeitet und vorgelegt werden, ansonsten wird die Förderung nach dem ersten Jahr beendet. - Die Projektförderung für ein Kulturprojekt setzt voraus, dass dieses im Hinblick auf Gegenstand und Zeitraum klar umrissen ist. Für das gleiche Projekt können nicht mehrfach Kulturfördermittel des Landkreises Goslar beantragt werden.
Mini- und Maximale Fördersummen: Auch kleine Summen können beantragt werden. Sollten die insgesamt beantragten Fördermittel höher als die zur Verfügung stehenden Fördermittel sein, wird die Projektförderung auf 8.000 Euro, die Gesamtsumme für Einrichtungen, Institutionen, Organisationen und Vereine auf insgesamt 30.000 Euro in einem Fünfjahreszeitraum begrenzt. Eigen- oder Drittmittel sind willkommen, aber nicht zwingende Voraussetzung für eine Förderung.
Portable Infrastruktur, wie zum Beispiel Instrumente, sind bis maximal 750 € förderfähig und müssen einer langfristigen Nutzung zugeführt werden.
Antragsfristen: Anträge sind möglichst bis Ende des Vorjahres zu stellen, spätestens bis Ende Januar. Der Beirat, der über die Vergabe der Mittel entscheidet, tagt jeweils im März. Die Antragsstellenden werden über die Entscheidung des Beirats informiert. Sollten danach noch Mittel zur Verfügung stehen, können auch für das laufende Jahr Anträge gestellt und ausgezahlt werden.
Eingabe der Anträge:
Den Antrag per Kontaktformular (als interaktives Dokument, nicht als PDF) und zusätzlich, mit Stempel und Unterschrift versehen, postalisch an den Fachdienst Volkshochschule senden. Oder:
Den Antrag ausdrucken und ausfüllen (evtuell mit ergänzenden Seiten), mit Stempel und Unterschrift versehen und postalisch an den Fachdienst Volkhochschule senden
Nach Erhalt Ihres Antrags erhalten Sie von uns eine Eingangsbestätigung. Sollte dies nicht der Fall sein, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail oder telefonisch.
Falls Sie Fragen haben, ob Ihr kulturelles Vorhaben zum Förderanliegen des Landkreises Goslar passt, melden Sie sich gerne bei uns.
Antrag auf Zuwendung im Kulturbereich aus Mitteln des Landkreises Goslar
Fördermittel des Landes Niedersachsen
Für die Durchführung von kulturellen Projekten innerhalb des Landkreises Goslar stehen auch finanzielle Fördermittel des Landes Niedersachsen zur Verfügung.
Förderanträge können beim Regionalverband Harz gestellt werden: Regionalverband Harz e.V.
Über die Förderrichtlinien können Sie sich hier informieren.