

Juleica beantragen
Voraussetzungen oder was brauche ich für eine Juleica?
Ehrenamtliche Mitarbeiter/innen, die sich bei einem Träger der Jugendhilfe engagieren (das sind im Regelfall die Jugendverbände und viele andere Jugendorganisationen), können die Juleica beantragen, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind (in begründeten Ausnahmefällen auch schon mit 15 Jahren, dann muss der Verband dies formlos schriftlich beantragen), die Teilnahme an einer den Richtlinien entsprechenden Ausbildung nachweisen können, einen Erste-Hilfe-Kurs bei einem lizensierten Träger besucht haben (12 Zeitstunden oder 16 Schulungseinheiten). Die Voraussetzungen für die Ausstellung der Juleica sind in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. In Niedersachsen ist der Runderlass „Ausstellung der bundeseinheitlichen Card für Jugendleiterinnen und Jugendleiter in Niedersachsen (Juleica)“ (Runderlass des MS v. 05.03.2010) entscheidend. Hier ist geregelt, dass die Juleica-Ausbildung mindestens 50 Zeitstunden umfasst und insbesondere folgende Themen beinhalten soll:
- Aufgaben und Funktion der Jugendleiterin oder des Jugendleiters und Befähigung zur Leitung von Gruppen,
- Rechts- und Organisationsfragen der Jugendarbeit,
- Gefährdungstatbestände des Jugendalters und Fragen des Kinder- und Jugendschutzes,
- psychologische und pädagogische Grundlagen für die Arbeit mit Kindern und Jugendichen (Persönlichkeitsentwicklung, Gruppenpädagogik),
- aktuelle Themen des Jugendalters und der Jugendarbeit wie gesellschaftliche Situation von Kindern und Jugendlichen, Partizipation, Geschlechterrollen und Gender Mainstreaming, Migrationshintergrund und interkulturelle Kompetenz, internationaler Jugendaustausch,
- Ziele, Methoden und Aufgaben der Jugendarbeit,
- Programmgestaltung, Öffentlichkeitsarbeit und Außendarstellung sowie
- trägerspezifische Themen.
Formulare oder wie soll ich die Juleica beantragen?
Die Juleica kann unter www.juleica-antrag.de im Online-Antragsverfahren beantragt werden. Erforderlich sind dazu eine Email-Adresse sowie ein digitales Portrait-Foto.
Nach obenAbgelaufene Juleicas oder was passiert nach drei Jahren?
Nach drei Jahren laufen Juleicas ab.Eine Juleica zu verlängern ist einfach. Sie muss erneut auf dem gleichen Weg und nach dem gleichen Verfahren wie das erste Mal, beantragt werden (s. Antragsstellung). Voraussetzung ist, dass man weiterhin in der Jugendarbeit ehrenamtlich aktiv ist und Fortbildungen von mindestens 8 Zeitstunden besucht hat.
Aktuelle Informationen zur juleica und Diskussionen zu allen Fragen der Jugendgruppenleitung sind unter www.juleica.net zu finden.
Nach obenDownloads:
- Übersicht Juleica-Kurse und Fortbildungen im Landkreis Goslar:
- Weiterbildungskurse im aktuellen "Mach mit"