

Die Kreisjugendpflege des Landkreises Goslar
Die Kreisjugendpflege erfüllt die Aufgaben nach den Bestimmungen des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) und ist eine zentrale Anlauf- und Kontaktstelle für Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Goslar.
Die Aufgabe der Kreisjugendpflege ist die Planung, Organisation und Förderung der Jugendsozialarbeit und Jugendarbeit im Landkreis Goslar. Sie verfügt über eine breite Palette
unterschiedlicher Angebote, die dazu beitragen, positive Lernbedingungen für junge Menschen
im Landkreis zu schaffen oder zu erhalten.
Dies bedeutet, junge Menschen
- in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung im Rahmen außerschulischer Jugendbildung zu fördern,
- zu befähigen, sich zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu entwickeln,
- zur Selbstbestimmung, gesellschaftlicher Mitverantwortung und sozialem Engagement anzuregen und sie vor Gefahren zu schützen.
Wie gestaltet sich die Arbeit der Kreisjugendpflege des Landkreises Goslar?
- Beratung
Sie berät junge Menschen, Ehrenamtliche, GruppenleiterInnen, JuleiCa-
InhaberInnen (Juleica beantragen),
Jugendgruppen, Vereine und Verbände, Initiativgruppen.
- Veranstaltungen
Sie veranstaltet fachliche Qualifizierungen und Seminare zu Themen der Jugendarbeit und des Jugendschutzes,Informations- und Bildungsmaßnahmen, Lehrgänge zum Erwerb der JuleiCa (Veranstaltungsheft “Mach mit“)
Anmeldeformular
Teilnahmebedingungen - Zusammenarbeit
Sie arbeitet zusammen mit allen Jugendpflegen und Jugendzentren im Landkreis Goslar, dem Jugendschutz, Schulen, dem Kreisjugendring, Beratungsstellen, Projekten und Arbeitsteams der Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit (PACE), Jugendgruppen und –verbänden und allen, die Interesse an der Jugendarbeit haben - Förderung
Sie fördert überörtliche Veranstaltungen der Träger der freien Jugendhilfe - Finanzielle Unterstützung
Sie unterstützt finanziell die Arbeit der Jugendvereine und -verbände im Landkreis Goslar durch Zuschüsse, die als Förderung von Veranstaltungen, Seminaren und Freizeiten ausgezahlt werden. Die Zuschusskriterien und Antragsformulare finden Sie unter den folgenden Downloads:
! Achtung- neue Richtlinie ab 01.04.2021 !
- Verwendungsnachweise:
- Informationen
Sie informiert über- Jugendpflegen und Jugendzentren im Landkreis Goslar
- Mach-mit