

05.08.2022Landkreis Goslar führt in einigen Dienstgebäuden wieder eine Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher ein
Aufgrund des aktuell hohen Infektionsgeschehens und einer landkreisweiten Inzidenz von 429,9 laut Robert-Koch-Institut wird der Landkreis Goslar in einigen seiner Dienstgebäuden wieder eine Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher einführen. Diese Regelung tritt am Montag, 8. August 2022, in Kraft. Während in der Stapelner Straße 8 (Straßenverkehrsamt) und in der Klubgartenstraße 11 Besucherinnen und Besucher mindestens eine OP-Maske tragen müssen, ist in den Räumlichkeiten der Heinrich-Pieper-Straße 9 (Gesundheitsamt) und der Klubgartenstraße 10 (Kinder- und Jugendärztlicher Dienst, Sozialpsychiatrischer Dienst und Besuchertoiletten) eine FFP2-Maske vorgeschrieben.
Von der Maskenpflicht ausgenommen sind Kinder bis 6 Jahre sowie Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen und entsprechendem ärztlichen Attest. Für Kinder im Alter zwischen 6 und 14 Jahren reicht eine textile Mund-Nase-Bedeckung aus.