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02.02.2023
Regelungen zur Maskenpflicht in den Dienstgebäuden des Landkreises


In den Funktionsräumen des Gesundheitsamtes (Heinrich-Pieper-Straße 9) sowie in den Bereichen des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes und des Sozialpsychiatrischen Dienstes (Klubgartenstraße 10) besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.

Kinder bis 6 Jahre und Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen sind von der Maskenpflicht ausgenommen.

In allen anderen Bereichen der Kreisverwaltung ist die Maskenpflicht vollständig aufgehoben.