

02.02.2023Regelungen zur Maskenpflicht in den Dienstgebäuden des Landkreises
In den Funktionsräumen des Gesundheitsamtes (Heinrich-Pieper-Straße 9) sowie in den Bereichen des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes und des Sozialpsychiatrischen Dienstes (Klubgartenstraße 10) besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.
Kinder bis 6 Jahre und Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen sind von der Maskenpflicht ausgenommen.
In allen anderen Bereichen der Kreisverwaltung ist die Maskenpflicht vollständig aufgehoben.