

Kulturförderung
Der Landkreis stellt seit 2019 finanzielle Mittel für die Kulturförderung bereit. Es stehen zurzeit jährlich 70.000 € zur Verfügung.
Die Mittel sollen verwendet werden, um die kulturelle Identität des Landkreises zu fördern und sichtbar zu machen. Antragsberechtigt sind Vereine, Initiativen und Gruppierungen, Museen, Schulen, Kirchen und Einzelpersonen, die in der Region ansässig sind oder sich um die Vielfältigkeit des kulturellen Lebens im Landkreis bemühen.
Die Förderschwerpunkte liegen überwiegend im Bereich der sog. Breitenkultur. Die Angebote sollen möglichst niedrigschwellig sein, um vielen Menschen den Zugang zu kultureller Teilhabe zu ermöglichen. Junge wie alte Menschen, Zugezogene oder gesellschaftliche Randgruppen sollen die Möglichkeit erhalten, die kulturelle Leistung der Region als Einladung zu begreifen und somit finden integrative Projekte eine besondere Beachtung. Die Förderung soll innovative und nachhaltige Projekte ermöglichen, die neue Impulse für das kulturelle Selbstverständnis und die Identität des Landkreises bieten. Altvertrautes soll sich mit Neuem verbinden und zur Gestaltung des Lebensumfeldes beitragen. Langfristig wird damit eine positive Ausstrahlung der Kultur des Landkreises Goslar über seine Grenzen hinweg angestrebt.
Kriterien: Die Förderung soll diejenigen Akteure unterstützen, die in erster Linie mit freiwilligen Kräften und auf ehrenamtlicher Basis arbeiten. Die Vorhaben sollen so angelegt sein, dass sie sich nachhaltig positiv auf das kulturelle Angebot und seine Wahrnehmung auswirken. Kooperationen zwischen Ideengeberinnen und -gebern im Landkreis werden dabei ausdrücklich gewünscht.
Es gibt drei verschiedene Fördermodelle:
- eine institutionelle Förderung (für eine bestimmt Laufzeit eine konstante jährliche Förderung nach vertraglicher Vereinbarung)
- eine kontinuierliche Kleinförderung (bis zu fünf Jahre Dauer, jährliche Beantragung)
- eine Projekt- bzw. Konzeptionsförderung (zeitlich und sachlich begrenzte Vorhaben, Fehlbetragsfinanzierung, bis zu drei Jahre).
Antragsfristen: Anträge sind bis zum 31.12. des Vorjahres zu stellen. Sollten noch Mittel zur Verfügung stehen, können auch für das laufende Jahr Anträge gestellt und ausgezahlt werden.
Eingabe der Anträge: Den Antrag bitte per Kontaktformular und zusätzlich, mit Stempel und Unterschrift versehen, postalisch an oben links genannte Adresse senden.
Nach dem Eingang Ihres Antrags erhalten Sie von uns eine Eingangsbestätigung. Sollten Sie diese innerhalb einer Woche nicht erhalten, kontaktieren Sie uns bitte per Mail oder telefonisch.
Antrag auf Zuwendung im Kulturbereich aus Mitteln des Landkreises Goslar
Fördermittel des Landes Niedersachsen
Für die Durchführung von kulturellen Projekten innerhalb des Landkreises Goslar stehen auch finanzielle Fördermittel des Landes Niedersachsen zur Verfügung.
Förderanträge können beim Regionalverband Harz gestellt werden: Regionalverband Harz e.V.
Über die Förderrichtlinien können Sie sich hier informieren.