

Schulen im Landkreis Goslar
Schulisches Angebot:
Nach dem Niedersächsischen Schulgesetz sind die Kommunen verpflichtet, Schulanlagen zur Verfügung zu stellen, während das Land Niedersachsen für die Unterrichtsversorgung und den Einsatz der Lehrkräfte zuständig ist.
Von der Grundschule bis zum Gymnasium sind flächendeckend alle Schulformen im Kreisgebiet vorhanden.
Der Landkreis Goslar ist Schulträger für 18 allgemein bildende und 3 Berufsbildende Schulen im gesamten Kreisgebiet. Die Schulträgerschaft umfasst alle Schulen ab der Sekundarstufe I (Hauptschulen, Realschulen, Haupt- und Realschulen, Oberschulen, Gymnasien, Förderschulen, beginnend ab Klasse 5) sowie der Primarbereich für die Förderschulen.
Die Stadt Goslar hat im Rahmen einer Vereinbarung mit dem Landkreis Goslar die in ihrem Gebiet befindlichen allgemein bildenden Schulen ab dem Sekundarbereich I zum 01.01.2014 in die Trägerschaft des Landkreis Goslar rückübertragen.
Zum Schuljahresbeginn 2010/11 wurde das Angebot um eine Integrierte Gesamtschule am Standort Goslar – Oker erweitert.
Träger der Grundschulen bleiben in allen Fällen die jeweiligen Bergstädte, Städte, Gemeinden bzw. Samtgemeinden.
Liste der Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Goslar:
Schulträgerschaft
Schulträgerschaft was bedeutet das überhaupt? In den §§ 101 – 111 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) werden hierzu erläuternde Ausführungen gemacht.
Zusammengefasst kann man sagen, dass der jeweilige Schulträger die Verantwortung dafür hat, für das Schulleben die äußeren Rahmenbedingungen zu schaffen. Dazu stellt er die finanziellen Ressourcen für den Unterrichtsbetrieb und für das Gebäude zur Verfügung. Dies umfasst u. a. die Bereitstellung des Personals im Hausdienst, im Schulsekretariat sowie im Bereich der Reinigung, die Pflege der Außenanlagen und die bauliche Unterhaltung des Schulgebäudes.
Sollte es aus Ihrer Sicht in diesen Bereichen zu Problemen kommen, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs Bildung und Kultur gerne zur Verfügung.
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Pädagogische Zuständigkeit
Als Ansprechpartner für Fragen/Probleme, die ihren Ursprung im pädagogischen Bereich haben, ist das Regionale Landesamt für Schule und Bildung zuständig.
Für die Gymnasien und die Berufsbildenden Schulen ist das Regionale Landesamt für Schule und Bildung zuständig.
Für alle anderen allgemein bildenden Schulen erhalten Sie Auskunft bei dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung, Dezernat 2, Regierungsschuldirektor Albrecht (Tel.: 0531 / 484-3012).
Kreiselternrat
Wahlverfahren
Der Kreiselternrat Goslar wird alle zwei Jahre im Rahmen einer mittelbaren Wahl (Delegiertenversammlung) gewählt. Eine mittelbare Wahl sieht das Nds. Schulgesetz immer dann vor, wenn es im Kreisgebiet mehr als 28 Schulen gibt. Im Jahr 2015 waren es 57 im Landkreis Goslar. Diese 57 Schulen sind aufgefordert, jeweils 2 Delegierte in die Delegiertenversammlung zu entsenden. Ausschließlich diese Delegierten sind dann berechtigt aus ihrer Mitte die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Kreiselternrates zu wählen, die dann für zwei Jahre die Vertretung aller Erziehungsberechtigten im Kreiselternrat wahrnehmen. Eine Nachwahl ist innerhalb der laufenden Wahlperiode nicht möglich.
Zusammensetzung
Damit im Kreiselternrat alle Schulformen vertreten sein können, sind die Sitze nach Schulformen gestaffelt. Die Anzahl der Vertreter(innen) der jeweiligen Schulformen ergibt sich wie folgt:
4 bis 9 Schulen | 3 Vertreter(innen), |
10 bis 24 Schulen | 4 Vertreter(innen), |
25 und mehr Schulen | 5 Vertreter(innen). |
Nach dem derzeitigen Stand ergeben sich für den Kreiselternrat des Landkreises Goslar folgende Vertreterzahlen für die öffentlichen Schulen:
Grundschulen | 5 Vertreter(innen), |
Hauptschulen | 1 Vertreter(in), |
Realschulen | 2 Vertreter(innen), |
Oberschulen | 3 Vertreter(innen), |
Förderschulen | 3 Vertreter(innen), |
Gymnasien | 3 Vertreter(innen), |
Berufsbildende Schulen | 3 Vertreter(innen), |
Integrierte Gesamtschulen | 1 Vertreter(in) |
Insgesamt: 21 (mögliche) Vertreter(innen)
Hinzu kommen die Mitglieder für die Schulen in privater Trägerschaft (Burgberg-Gymnasium in Bad Harzburg, die Freie Schule Bredelem und drei Förderschulen für emotionale und soziale Entwicklung). Damit ergibt sich für den Landkreis Goslar eine Mitgliederzahl von 25.
Aktuelles Gremium
Am 08.12.2021 wurde im Rahmen der konstituierenden Sitzung der neue Vorstand des Kreiselternrates gewählt.
Frau Peggy |
1. Vorsitzende |
Ratsgymnasium |
Herr Björn Prignitz |
stellv. Vorsitzender |
Adolf-Grimme-Gesamtschule und Schule am Harly |
Herr Bodo Mordhorst |
Beisitzer |
Adolf-Grimme-Gesamtschule |
Frau Marion Liebermann |
Beisitzerin |
Grundschule Jürgenohl |
Frau Cathrin Borkenhagen |
Beisitzerin |
Grundschule Goetheschule |
Es besteht die Möglichkeit, mit dem Vorstand des Kreiselternrates per Mail in Kontakt zu treten.
Kreiselternrat
Aufgaben des Kreiselternrates
§ 99 des Nds. Schulgesetzes - Aufgaben der Gemeinde- und Kreiselternräte
(1) Die Gemeinde- und Kreiselternräte können Fragen beraten, die für die Schulen ihres Gebietes von besonderer Bedeutung sind. Schulträger und Schulbehörde haben ihnen die für ihre Arbeit notwendigen Auskünfte zu erteilen und rechtzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme und zu Vorschlägen zu geben. Das gilt insbesondere für schulorganisatorische Entscheidungen nach §106 Abs.1 Satz 1. Sind nach §97 Abs.1 keine Gemeindeelternräte zu bilden, so beteiligen die Schulträger die Schulelternräte.
(2) Die Vorstände der Gemeinde- und Kreiselternräte haben darauf zu achten, dass die Belange aller in ihrem Bezirk vertretenen Schulformen angemessen berücksichtigt werden. Ist in einem Gemeinde- oder Kreiselternrat ein Beschluss gegen die Stimmen aller anwesenden Vertreterinnen und Vertreter einer Schulform gefasst worden, so ist ihm auf deren Verlangen deren Stellungnahme beizufügen.
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