

Teilhabe von Menschen mit Behinderung - Eingliederungshilfe (EGH)
„Menschenrechte bauen darauf auf, dass jeder Mensch den anderen als Gleichen respektiert und sich deshalb solidarisch für die Rechte der anderen einsetzt. Nur wenn alle mitmachen, kann Inklusion gelingen.“
Petra Wontorra, niedersächsische Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen
Teilhabe und ihre Ziele
Der Fachdienst „Teilhabe von Menschen mit Behinderung“ erbringt Teilhabeleistungen für Menschen mit (drohender) Behinderung aus den folgenden 5 Leistungsgruppen:
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung
- Leistungen zur Sozialen Teilhabe
Teilhabeleistungen sind Sozialleistungen. Ihr Ziel ist es, eine (drohende) Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern. Eine gleichberechtigte Eingliederung bzw. Teilhabe am Leben in der Gesellschaft soll dadurch gewährleistet und den von Behinderung Betroffenen eine individuelle, selbstbestimmte Lebensführung ermöglicht werden. Gleichzeitig soll die persönliche Entwicklung ganzheitlich gefördert werden.
Eingliederungshilfe als wesentliche Teilhabeleistung
Die fachlichen Teilhabeleistungen, die der Fachdienst „Teilhabe von Menschen mit Behinderung“ erbringt, werden als Eingliederungshilfeleistungen bezeichnet.
Die Lebensbereiche, in denen Eingliederungshilfeleistungen beansprucht werden können, sind unterschiedlich, z. B.
- Bildung und Ausbildung in der Schule oder Hochschule
- Wohnen und Haushaltsführung
- Kommunikation
- Mobilität
- Selbstversorgung
- Freizeitgestaltung
- soziale Beziehungen, private Kontakte und Hobbies,
- Arbeitsleben
- frühkindliche Bildung im Elternhaus und in Kindertagesstätten
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Eingliederungshilfe als individuelle, personenzentrierte Leistung
Eingliederungshilfeleistungen werden individuell ausgestaltet und richten sich insbesondere nach der Art des Bedarfes, den persönlichen Verhältnissen, dem Sozialraum und den eigenen Kräften und Mitteln. Zur Ermittlung des individuellen Bedarfs werden gemeinsam mit den Betroffenen Gesamtplanverfahren durchgeführt. Dabei stehen die persönlichen Ziele und Wünsche der Betroffenen sowie ihre Ressourcen im Mittelpunkt. In Niedersachsen wird der Bedarf an individueller Unterstützung grundsätzlich mithilfe des Bedarfsermittlungsinstrumentes B.E.Ni ermittelt.
Anspruchsvoraussetzung
Eingliederungshilfe erhalten Menschen mit (drohender) Behinderungen, die wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt sind. Eine wesentliche Behinderung liegt vor, wenn
- der Körper- oder Gesundheitszustand aufgrund einer körperlichen, seelischen oder geistigen Beeinträchtigung oder einer Sinnesbeeinträchtigung von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und
- diese Beeinträchtigungen in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren die Betroffenen an der gleichberichtigten Teilhabe an der Gesellschaft länger als 6 Monate hindert.
- Erläuterung der Anspruchsvoraussetzungen
Nachrangigkeit der Eingliederungshilfe
Eingliederungshilfeleistungen werden nur so lange erbracht, wie der Bedarf besteht und nur so lange, wie die Teilhabeziele nach Maßgabe des Gesamtplanes erreichbar sind.
Ein Anspruch auf die Eingliederungshilfeleistungen besteht nur nachrangig. Die Eingliederungshilfeleistungen werden nur gewährt, wenn die Leistungen nicht durch einen vorrangig verpflichteten Leistungsträger wie insbesondere die Krankenversicherung, Rentenversicherung oder die Agentur für Arbeit erbracht werden.
Eingliederungshilfe ist – im Gegensatz zu den Leistungen der sonstigen Rehabilitationsträger – eine steuerfinanzierte Leistung. Bei hohen Einkommen und großen Vermögen ist ggf. ein Beitrag zu den Leistungen der Eingliederungshilfe zu leisten.
Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche
Zum Leistungsspektrum der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche gehören u.a.
- ambulante heilpädagogische Frühförderung ( Flyer Frühförderung [PDF-Dokument: 1.4 MB] )
- Integration von Kindern mit Behinderung in Kindertagesstätten,
- Förderung in Sonderkindergärten (Heilpädagogische Kindergärten, Sprachheilkindergärten)
- Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung / schulischen Ausbildung in Regelschulen, Förderschulen, Landesbildungszentren und Tagesbildungsstätten,
- Betreuungsleistungen im Rahmen von Familienentlastenden Diensten,
- Leistungen zum Wohnen in Wohnheimen und Kinderheimen.
Bei Kindern und Jugendlichen mit einer ausschließlich seelischen Behinderung sind Leistungen der Jugendhilfe nach § 35 a SGB VIII vorrangig.
Eingliederungshilfe für Erwachsene
Zum Leistungsspektrum der Eingliederungshilfe für Erwachsene gehören u.a.
- einfache und qualifizierte Assistenzleistungen,
- Leistungen im Arbeitsbereich einer anerkannten Werkstatt für Menschen mit Behinderung oder im Budget für Arbeit,
- fachliche Hilfen in besonderen Wohnformen,
- Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten in Tagesstätten und Tagesförderstätten,
- Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung / schulischen Ausbildung in einem angemessenen Beruf / zum Besuch einer Hochschule.
Finanzielle Teilhabe für Erwachsene mit Behinderung
Ergänzend zu den Fachleistungen der Eingliederungshilfe werden im Fachdienst „Teilhabe von Menschen mit Behinderung“ existenzsichernde Leistungen in Form von Sozialhilfe nach dem 12. Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) erbracht. Einen Anspruch haben Menschen mit Behinderung, die zeitgleich fachliche Leistungen der Eingliederungshilfe wie z.B. einfache oder qualifizierte Assistenzleistungen beziehen oder die in einer besonderen Wohnform leben und die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenenm Einkommen und Vermögen oder mit Hilfe von Angehörigen bestreiten können.
Zum Leistungsspektrum gehören u. a.
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
- Hilfe zum Lebensunterhalt.
Antragsverfahren
- Anträge auf fachliche Eingliederungshilfe nehmen die Fachgruppen 5.3.1 (Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche) und 5.3.2 (Eingliederungshilfe für Erwachsene) entgegen. (Vordrucke)
- Die zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter stehen auch für Beratung und Unterstützung zur Verfügung. (Zuständigkeiten)
- Belege, Unterlagen und Nachweise werden von den Sachbearbeitenden individuell angefordert. Dies können z. B. medizinische Gutachten, fachliche Stellungnahmen und Einkommens- und Vermögensnachweise sein.
- Nach Vorliegen vollständiger Unterlagen führen speziell ausgebildete Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen mit den Betroffenen ein sogenanntes Gesamtplanverfahren durch und besprechen die Lebenssituation sowie die Ziele für die einzelnen Lebensbereiche. Gemeinsam mit den Betroffenen wird so der individuelle Bedarf ermittelt. Hierfür nutzen die Bearbeitenden das niedersächsische Bedarfsermittlungsinstrument BENi.
- Anträge auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt nimmt die Fachgruppe 5.3.3 (Finanzielle Teilhabe) entgegen. ( Antrag Grundsicherung [PDF-Dokument: 420 kB] )
Weiterführende Informationen zur Eingliederungshilfe
Weiterführende Informationen stehen auf den Internetseiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung sowie des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie zur Verfügung.
Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Erläuterung der Anspruchsvoraussetzungen
Fachberatung Hören, Sprache und Sehen
Flyer Frühförderung [PDF-Dokument: 1.4 MB]
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlage für die Leistungen der Eingliederungshilfe ist das 9. Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). Die wichtigsten Regelungen zum Gesamtplanverfahren und zur Bedarfsermittlung ergeben sich aus den §§ 117 ff SGB IX.
Finanzielle Leistungen wie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt sind im 12. Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) geregelt.
SGB IXVordrucke
Links:
Antrag Eingliederungshilfe für Erwachsene [PDF-Dokument: 219 kB]
Erklärung zum Einkommen u. Vermögen Erwachsene [PDF-Dokument: 206 kB]
Antrag Eingliederungshilfe für Kinder u. Jugendliche [PDF-Dokument: 339 kB]
Erklärung zum Einkommen u. Vermögen Kinder u. Jugendliche [PDF-Dokument: 302 kB]
Erklärung zur Entbindung von der Schweigepflicht [PDF-Dokument: 449 kB]
Datenschutzrechtliche Hinweise im Gesamtplanverfahren [PDF-Dokument: 534 kB]
Sozialhilfe - Antrag auf Grundsicherung [PDF-Dokument: 420 kB]
Sozialhilfe - Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt [PDF-Dokument: 667 kB]
Mietbescheinigung [PDF-Dokument: 144 kB]
Zustimmung zum Gesamt-/Teilhabeplanverfahren [PDF-Dokument: 568 kB]
Ansprechpersonen:
Ansprechpersonen und Zuständigkeiten im Fachdienst 5.3 [PDF-Dokument: 692 kB]