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Abgeschlossenheitsbescheinigungen

Wenn Wohnungseigentum gebildet werden soll oder wenn gewerbliche Nutzungseinheiten separiert werden sollen, wird eine notarielle Teilungserklärung gegenüber dem Amtsgericht erforderlich. Das Amtsgericht legt daraufhin für die einzelnen Wohneinheiten oder Nutzungseinheiten separate Grundbuchblätter an. Eine Teilungserklärung kann nur abgegeben werden, wenn zuvor eine Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem WEG (Wohnungseigentumsgesetz) erteilt worden ist. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird dann Bestandteil der Teilungserklärung. Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung bescheinigt, dass sämtliche Wohneinheiten bzw. die gewerblichen Einheiten in sich abgeschlossen sind.


Kriterien der Abgeschlossenheit:

Eine Wohnung ist die Summe der Räume, welche die Führung eines Haushaltes ermöglichen; dazu gehören stets eine Küche oder ein Raum mit Kochgelegenheit sowie Wasserversorgung und WC. Zur abgeschlossenen Wohnung können zusätzliche Räume außerhalb des Wohnungsabschlusses gehören, die aber verschließbar sein müssen. Wasserversorgung und WC müssen innerhalb der Wohnung liegen.

Garagenstellplätze gelten als abgeschlossen, wenn ihre Flächen durch dauerhafte Markierungen ersichtlich sind.

An Terrassen und Einstellplätzen kann kein Sondereigentum gebildet werden. Diese gehören zum Gemeinschaftseigentum. In der Teilungserklärung können jedoch Sondernutzungsrechte festgelegt werden.

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung muss sämtliche Gebäude eines Grundstücks umfassen. (Ausnahmen: Die Bescheinigung dient zur Schaffung von Dauerwohnrechten / Dauernutzungsrechten oder es handelt sich um die Änderung einer bereits erteilten Abgeschlossenheitsbescheinigung).

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Antragsverfahren

Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist bei der jeweils zuständigen Baugenehmigungsbehörde schriftlich zu beantragen. Der Landkreis Goslar ist für Abgeschlossenheitsbescheinigungen im gesamten Landkreisgebiet mit Ausnahme der Stadt Goslar zuständig. Anträge aus dem Gebiet der Stadt Goslar stellen Sie bitte direkt bei der Stadt Goslar.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • ausgefülltes Antragsformular
  • vermaßte Grundrißzeichnungen sämtlicher Geschosse im Maßstab 1:100 (zweifach)
  • Raumbezeichnungen in den Grundrißzeichnungen
  • Numerierung der Nutzungseinheiten in den Grundrißzeichnungen; dabei sind sämtliche Räume einer Nutzungseinheit mit der jeweils gleichen Nummer zu bezeichnen
  • Lageplan im Maßstab 1:500 (zweifach)
  • Querschnittzeichnung im Maßstab 1:100 (zweifach)
  • Ansichtszeichnungen im Maßstab 1:100 (zweifach)


Bitte beachten Sie, dass die Zeichnungen den aktuellen Bestand wiederspiegeln müssen!

Die Zusammenstellung der benötigten Unterlagen finden Sie auch auf unserem Merkblatt zur Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen.

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Verfügbare Formulare