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Informationen zum Vorlesesystem

Führerscheine

Informationen zum Führerschein-Umtausch

Terminbuchung Führerscheinstelle – „Umtausch in EU-Kartenführerschein“.

Buchbare Termine werden angezeigt.

Ihr Termin wurde verbindlich gebucht, wenn Sie eine Bestätigung per E-Mail erhalten haben. Die Bestätigungsmail enthält einen Link, mit dem Sie den Termin bei Bedarf stornieren können.

Sollten Ihnen keine Termine angezeigt werden, sind diese bereits alle ausgebucht. Bitte versuchen Sie es in der nächsten Woche noch einmal, da dann weitere Termine freigeschaltet werden. 

Ein Termin für einen fristgemäßen Umtausch steht ggf. aufgrund der großen Nachfrage nicht immer zur Verfügung. Bitte buchen Sie dann den nächstmöglichen Termin.

Übersicht Umtauschfristen 

Haben Sie nach der Ausstellung Ihres letzten Führerscheins den Wohnsitz gewechselt?

Dann benötigen Sie eine Karteikartenabschrift (KK-Abschrift - Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister) von der Fahrerlaubnisbehörde, die Ihren letzten Führerschein ausgestellt hat.

  1. Sie wohnen (leider) nicht mehr im Landkreis Goslar, Ihr alter Führerschein wurde aber vom Landkreis Goslar ausgestellt:

    Das Antragsformular auf eine KK-Abschrift vom Landkreis Goslar für eine andere Fahrerlaubnisbehörde können Sie direkt online ausfüllen. Die Versendung der KK-Abschrift erfolgt kostenlos direkt an die für Sie jetzt zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

  2. Sie wohnen jetzt im Landkreis Goslar, Ihr alter (grauer oder rosa) Führerschein wurde aber von einer anderen Führerscheinstelle ausgestellt:

    Antrag auf eine KK-Abschrift einer anderen Fahrerlaubnisbehörde für einen Fahrerlaubnisantrag beim Landkreis Goslar.

    Bitte senden Sie den ausgefüllten Antrag per Post oder E-Mail an die Fahrerlaubnisbehörde, die Ihren letzten Führerschein ausgestellt hat. Die Versendung der KK-Abschrift erfolgt kostenlos von der dortigen Fahrerlaubnisbehörde direkt an den Landkreis Goslar.

    Eine Adressübersicht finden Sie auf der Seite des Kraftfahrt-Bundesamtes. Anschriftenverzeichnis der Fahrerlaubnisbehörden

 

Führerscheine - Berufskraftfahrer

EU-Regelungen für Berufskraftfahrer aufgrund der COVID-19-KriseVerordnung (EU) 2021/267 vom 16.02.2021. Bitte beachten Sie insbesondere die Artikel 2 und 3.

Hierzu Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Beispielrechnungen zu den Verlängerungen im Rahmen der Verordnung (EU) 2021/267.

Weitere Informationen und „Anwendungshinweise zum Berufskraftfahrerqualifikationsrecht“ auf der Internetseite des

Bundesamtes für Güterverkehr 

 Verwaltungsgebühren

Verfügbare Formulare

Merkblätter für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine)