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Gewerbeangelegenheiten (besondere Gewerbe)

Folgende Gewerbeangelegenheiten liegen in der Zuständigkeit des Landkreises:

Erlaubnisse für:

  • den Betrieb von Privatkrankenanstalten (§ 30 GewO),
  • für den Betrieb von Spielhallen (§ 33i GewO),
  • für das Pfandleihgewerbe (§ 34 GewO),
  • das Bewachungsgewerbe (§ 34a GewO),
  • das Versteigerergewerbe (§ 34b GewO),
  • Erteilung von Reisegewerbekarten (§ 55 GewO),
  • Festsetzung von Messen, Ausstellungen, Groß-, Spezial- und Jahrmärkten - Flohmärkte - (§ 69 GewO).

Gewerbeanzeigen nach § 14 GewO werden von den Betriebsortgemeinden entgegengenommen.

Wählen Sie bitte im Rollfeld "Ihr Wohnort" Ihre Heimatgemeinde aus, um sich gegebenenfalls weitere Ihren Wohnort betreffende Informationen anzeigen zu lassen.

Zuständigkeit:

Fachbereich Ordnung, Verkehr & Bevölkerungsschutz
Klubgartenstraße 11
38640 Goslar

Telefon: +49 5321 76-0
Fax: +49 5321 76-696
Kontaktformular Karte


Ansprechperson:

Frau Jung

Telefon: +49 5321 76-327
Fax: +49 5321 76-99327
Raum: 005
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