

Bodenschutz/Altlasten
Bodenschutz hat den Erhalt der natürlichen Ressourcen des Bodens zum Ziel. So sollen Böden zum Beispiel als Flächen der Landwirtschaft, der Natur und als Filter und Rückhaltemedium für das Wasser geschützt werden.
Im Landkreis Goslar besitzt der Schutz des Menschen und der Gewässer vor den Belastungen der Böden eine besondere Bedeutung. Denn durch den jahrhundertelangen Bergbau und die Verarbeitung der gewonnenen Bodenschätze sind große Teile der Böden im Landkreis Goslar mit Schadstoffen (Schwermetallen) belastet.
Im Landkreis Goslar kümmert sich die untere Bodenschutzbehörde um den Schutz der Bevölkerung vor schadstoffbelasteten Böden.
Mehr Informationen
Bodenplanungsgebietsverordnung | ||
Informationen dazu, wo Sie Böden - die aus den flächendeckend belasteten Gebieten stammen - entsorgen können | ||
Manche Grundstücke sind über die flächendeckende Bodenbelastung hinaus durch ehemalige Betriebe oder Abfallablagerungen belastet worden. Ob auf einem Grundstück Bodenbelastungen vorliegen oder ein Verdacht hierfür besteht, erfahren Sie hier | ||
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Fortschreibung des Haldenkonzepts 2021 | ||
Informationen zu "Altlast Florentz / Deponie Morgenstern", "Werk Tanne" und allgemein zum Thema "Radon" | ||
Nützliche Infos, Gesetze und Links rund um das Thema Bodenschutz | ||
Fragen, die uns häufig gestellt werden und unsere Antworten dazu |
Großflächige Bodenbelastungen
Die flächendeckende Bodenbelastung ist eine Hinterlassenschaft der Bergbaugeschichte des Harzes. Weiterführende Informationen hierzu finden Sie in unserem Flyer Bergbaugeschichte: Auswirkungen auf Böden und Umwelt.
Auf der Karte über das »Bodenplanungsgebiet Harz« können Sie sich darüber informieren, ob auch Ihr Grundstück von den flächendeckenden Bodenbelastungen betroffen ist.
Was Sie aufgrund der Belastung zu beachten haben, ist in der Verordnung über das Bodenplanungsgebiet Harz im Landkreis Goslar geregelt. Daneben sind die Anbau- und Verzehrempfehlungen zu beachten.
Weiterführende Informationen hierzu finden Sie in unserem Flyer Bodenplanungsgebiet im Landkreis Goslar.
Entsorgungsmöglichkeiten für Böden
Wo können Sie Bodenmaterial aus welchem Teilgebiet entsorgen?
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Gebrüder Gropengießer GmbH |
Darüber hinaus wird derzeit noch zu Rekultivierungszwecken Bodenmaterial bei der Schiefermühle am Rammelsberg in Goslar angenommen. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Bergbau Goslar GmbH.
Altlastenauskunft
Der Landkreis Goslar führt ein Verzeichnis über altlastenverdächtige Flächen und Altlasten im Landkreis Goslar (sogenanntes „Altlastenverzeichnis“).
Altlastenverdächtige Flächen sind Grundstücke, bei denen aufgrund der Vornutzung der konkrete Verdacht besteht, dass sich im Untergrund Schadstoffe befinden. Wenn dann durch Untersuchungen der Nachweis erbracht wird, dass sich im Untergrund tatsächlich Schadstoffe befinden und diese eine Gefahr darstellen (z.B. für das Grundwasser), dann werden diese Flächen als Altlasten bezeichnet.
Im Altlastenverzeichnis sind Informationen über Lage und Zustand der Altlastenverdachtsflächen und Altlasten gespeichert. Grundsätzlich kann sich jeder über die im Verzeichnis gespeicherten Informationen unterrichten lassen (Umweltinformationsgesetz, Niedersächsisches Umweltinformationsgesetz).
Antrag
Die Auskünfte werden auf Antrag erteilt. Der Antrag kann mündlich oder schriftlich erfolgen und sollte mindestens folgende Angaben enthalten:
- Daten Antragsteller (Name, Vorname, Adresse, Telefon, E-Mail).
- Angaben zum Grundstück (Adresse, Flurstück, Flur, Gemarkung, Gemeinde).
- Lageplan mit Kennzeichnung des Grundstücks.
- Einverständniserklärung des Eigentümers, dass Auskünfte erteilt werden dürfen.
Gebühren
Die Höhe der Gebühren hängt von der Bearbeitungszeit ab (Niedersächsisches Umweltinformationsgesetz, Niedersächsisches Verwaltungskostengesetz, Allgemeine Gebührenordnung). Bei einfachen schriftlichen Auskünften (Bearbeitungszeit 30 Minuten) beträgt die Gebühr 36,00 €. Auskünfte per E-Mail, Telefon oder mit geringem Bearbeitungsaufwand sind gebührenfrei erhältlich.
Haldenkonzept für Bergbaualtlasten
Im Landkreis Goslar sind rund 400 sogenannte Bergbaualtlasten bekannt. Um diese nach ihrer Bedeutung für die Umwelt zu bewerten und die Sanierung auf diejenigen mit dem größten Schadenspotenzial zu konzentrieren, wurde das Haldenkonzept entwickelt.
Das Haldenkonzept samt der Anlagen (Tabellen zum Bearbeitungsstand) wurde zuletzt im September 2021 fortgeschrieben.
Bedeutsame Einzelfälle
Links & Downloads
Gesetze und Verordnungen
- Bundes-Bodenschutzgesetz - BBodSchG
- Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung - BBodSchV
- Niedersächsisches Bodenschutzgesetz - NBodSchG
- Verordnung über das Bodenplanungsgebiet Harz im Landkreis Goslar - BPG-VO
- Allgemeine Gebührenordnung - AllGO
- Umweltinformationsgesetz - UIG
- Niedersächsisches Umweltinformationsgesetz - NUIG
Zusatzinformationen zum Bodenplanungsgebiet Harz
Förderrichtlinien
Behörden
- Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
- Niedersächsische Gewerbeaufsichtsverwaltung (Braunschweig)
Flyer/Broschüre
- Bergbaugeschichte: Auswirkungen auf Böden und Umwelt
- Bodenplanungsgebiet im Landkreis Goslar
- Bodenaushub: Umgang im Landkreis Goslar
- Broschüre: Anbau- und Verzehrempfehlungen für harztypisch belastete Böden
Sonstiges
FAQs (Häufige Fragen)
Was bedeuten die großflächigen Belastungen im Boden für meine im Garten spielenden Kinder?
Kann ich das Obst/Gemüse aus meinem Garten gefahrlos essen?
Welches Teilgebiet der Bodenplanungsgebietsverordnung hat welche Farbe?
Wer beaufsichtigt die Arbeit der unteren Bodenschutzbehörde?
Wo finde ich Sachverständige für Bodenuntersuchungen?