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Bodenschutz/Altlasten

 
Bodenschutz
© Landkreis Goslar 

Bodenschutz hat den Erhalt der natürlichen Ressourcen des Bodens zum Ziel. So sollen Böden zum Beispiel als Flächen der Landwirtschaft, der Natur und als Filter und Rückhaltemedium für das Wasser geschützt werden.

Im Landkreis Goslar besitzt der Schutz des Menschen und der Gewässer vor den Belastungen der Böden eine besondere Bedeutung. Denn durch den jahrhundertelangen Bergbau und die Verarbeitung der gewonnenen Bodenschätze sind große Teile der Böden im Landkreis Goslar mit Schadstoffen (Schwermetallen) belastet.

Im Landkreis Goslar kümmert sich die untere Bodenschutzbehörde um den Schutz der Bevölkerung vor schadstoffbelasteten Böden.

 

Mehr Informationen

  Bodenplanungsgebietsverordnung
     
  Informationen dazu, wo Sie Böden - die aus den flächendeckend belasteten Gebieten stammen - entsorgen können
     
  Manche Grundstücke sind über die flächendeckende Bodenbelastung hinaus durch ehemalige Betriebe oder Abfallablagerungen belastet worden. Ob auf einem Grundstück Bodenbelastungen vorliegen oder ein Verdacht hierfür besteht, erfahren Sie hier

   

Fortschreibung des Haldenkonzepts 2021




Informationen zu "Altlast Florentz / Deponie Morgenstern", "Werk Tanne" und allgemein zum Thema "Radon"



  Nützliche Infos, Gesetze und Links rund um das Thema Bodenschutz
     
  Fragen, die uns häufig gestellt werden und unsere Antworten dazu

 

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Großflächige Bodenbelastungen

Externer Link: Karte Bodenplanungsgebiet
© LGLN, LandkreisGoslar 
Die flächendeckende Bodenbelastung ist eine Hinterlassenschaft der Bergbaugeschichte des Harzes. Weiterführende Informationen hierzu finden Sie in unserem Flyer Bergbaugeschichte: Auswirkungen auf Böden und Umwelt.

Auf der Karte über das »Bodenplanungsgebiet Harz« können Sie sich darüber informieren, ob auch Ihr Grundstück von den flächendeckenden Bodenbelastungen betroffen ist.

Was Sie aufgrund der Belastung zu beachten haben, ist in der Verordnung über das Bodenplanungsgebiet Harz im Landkreis Goslar geregelt. Daneben sind die Anbau- und Verzehrempfehlungen zu beachten.

Weiterführende Informationen hierzu finden Sie in unserem Flyer Bodenplanungsgebiet im Landkreis Goslar.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Entsorgungsmöglichkeiten für Böden

Entsorgung
© Landkreis Goslar 
Fällt bei einer Baumaßnahme Überschussboden an, der auf dem Grundstück nicht wieder eingebaut werden kann, muss dieser entsorgt werden. Er kann entweder auf einer Deponie beseitigt werden, oder er kann bei einer anderen  Baumaßnahme verwertet werden. Im Landkreis Goslar gibt es auch  für Böden, die mit harztypischen Stoffen belastet sind, eine Reihe von Verwertungsanlagen, in denen diese Böden noch sinnvoll genutzt werden können. Dadurch werden unbelastete Böden geschont und es kann wertvoller Deponieraum eingespart werden. Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Flyer Bodenaushub: Umgang im Landkreis Goslar.

 

Wo können Sie Bodenmaterial aus welchem Teilgebiet entsorgen?

     
  • harztypisches Bodenmaterial Teilgebiete 1, 3 und 4 und geringer belastet. Und sonstiges Bodenmaterial bis Z1.1

Altlastensanierung Hausmülldeponie (westlich Ottiliae-Schacht, Clausthal-Zellerfeld)

Die Mindestabnahmemenge an Boden beträgt grundsätzlich 300 m³ bei einer Annahmegebühr von 16,00 €/m³. Anfragen stellen Sie bitte hier

Für weitere Fragen zur Bodenannahme und zur Sanierungsmaßnahme stehen die KreisWirtschaftsBetriebe Goslar, Frau Daniela Herold (Tel.: 05321/376 771) und Herr Tim Steinert (Tel.: 05321/376 770), zur Verfügung.

   





  • harztypisches Bodenmaterial Teilgebiete 1, 3 und 4 und geringer belastet. Und sonstiges Bodenmaterial bis Z1.1

Altlastensanierung Halberstädter Straße Goslar-Oker

 

Recycling-Park Harz GmbH

     
  • harztypisches Bodenmaterial Teilgebiete 1, 3 und 4 und geringer belastet und sonstiges Bodenmaterial bis Z1.1

Rekultivierung einer Sandgrube am Langenberg (Oker-Harlingerode)

 

Rohstoffbetriebe Oker GmbH

 

 

 

  • harztypisches Bodenmaterial Teilgebiete 1, 3 und 4 und geringer belastet und sonstiges Bodenmaterial bis Z1.1

Rekultivierung eines Kiesabbaus Okertal, Oker-Harlingerode

 

Günther Papenburg AG

     
  • Bodenmaterial bis Z 1.1, kein harztypisches Bodenmaterial

Rekultivierung einer Sandgrube in Bornhausen

 

Gebrüder Gropengießer GmbH

Darüber hinaus wird derzeit noch zu Rekultivierungszwecken Bodenmaterial bei der Schiefermühle am Rammelsberg in Goslar angenommen. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Bergbau Goslar GmbH

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Altlastenauskunft

Antrag auf AltlastenauskunftDer Landkreis Goslar führt ein Verzeichnis über altlastenverdächtige Flächen und Altlasten im Landkreis Goslar (sogenanntes „Altlastenverzeichnis“).

Altlastenverdächtige Flächen sind Grundstücke, bei denen aufgrund der Vornutzung der konkrete Verdacht besteht, dass sich im Untergrund Schadstoffe befinden. Wenn dann durch Untersuchungen der Nachweis erbracht wird, dass sich im Untergrund tatsächlich Schadstoffe befinden und diese eine Gefahr darstellen (z.B. für das Grundwasser), dann werden diese Flächen als Altlasten bezeichnet.

Im Altlastenverzeichnis sind Informationen über Lage und Zustand der Altlastenverdachtsflächen und Altlasten gespeichert. Grundsätzlich kann sich jeder über die im Verzeichnis gespeicherten Informationen unterrichten lassen (Umweltinformationsgesetz, Niedersächsisches Umweltinformationsgesetz).

Antrag

Die Auskünfte werden auf Antrag erteilt. Der Antrag kann mündlich oder schriftlich erfolgen und sollte mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Daten Antragsteller (Name, Vorname, Adresse, Telefon, E-Mail).
  • Angaben zum Grundstück (Adresse, Flurstück, Flur, Gemarkung, Gemeinde).
  • Lageplan mit Kennzeichnung des Grundstücks.
  • Einverständniserklärung des Eigentümers, dass Auskünfte erteilt werden dürfen.

 

Gebühren

Die Höhe der Gebühren hängt von der Bearbeitungszeit ab (Niedersächsisches Umweltinformationsgesetz, Niedersächsisches Verwaltungskostengesetz, Allgemeine Gebührenordnung). Bei einfachen schriftlichen Auskünften (Bearbeitungszeit 30 Minuten) beträgt die Gebühr 36,00 €. Auskünfte per E-Mail, Telefon oder mit geringem Bearbeitungsaufwand sind gebührenfrei erhältlich.

 

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Haldenkonzept für Bergbaualtlasten

Im Landkreis Goslar sind rund 400 sogenannte Bergbaualtlasten bekannt. Um diese nach ihrer Bedeutung für die Umwelt zu bewerten und die Sanierung auf diejenigen mit dem größten Schadenspotenzial zu konzentrieren, wurde das Haldenkonzept entwickelt. 

Das Haldenkonzept samt der Anlagen (Tabellen zum Bearbeitungsstand) wurde zuletzt im September 2021 fortgeschrieben. 

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Bedeutsame Einzelfälle

Links & Downloads

FAQs (Häufige Fragen)