

Aktuelles
Umweltrelevante Themen stoßen in der Öffentlichkeit häufig auf breites Interesse. Um Ihnen den Zugriff darauf so einfach wie möglich zu machen, wurden Informationen zu den einzelnen Umweltrechtsbereichen unter der Rubrik "Umwelt" zusammengefasst.
Darüber hinaus erhalten Sie Informationen zu ausgewählten Themen mit aktuellem Bezug auf dieser Seite.
Naturschutz: Managementplanung
- Informationen zu Natura 2000 und zur Managementplanung erhalten Sie hier !
Gewässerschutz: Bewilligungsverfahren zur weiteren Nutzung von Grundwasser der Stadt Bad Harzburg
Bewilligungsverfahren zur weiteren Nutzung von Grundwasser für die Trinkwasserversorgung der Stadt Bad Harzburg aus vorhandenen Fassungsanlagen im Riefenbach-, Hessen-, Lohnbach- und Radautal sowie über zwei bestehende Tiefbrunnen
In Bad Harzburg werden für die öffentliche Trink- und Brauchwasserversorgung seit Jahrzehnten zwei Tiefbrunnen in der Gemarkung Schlewecke sowie Quellfassungen im Riefenbach-, Hessen-, Lohnbach- und Radautal (Gemarkungen Harzburg-Forst I und II) genutzt.
Die Brunnen haben eine Tiefe von ca. 60m. Die Quellfassungen mit oberflächennahen Sickerleitungen von bis zu 10m sind in Hanglagen gebaut, aus denen das Wasser im freien Gefälle abgeleitet wird. Südlich von Bad Harzburg und östlich der B 4 speisen neun Quellfassungen im Hessental, elf im Lohnbachtal und zwölf im Radautal jeweils Hochbehälter (HB) mit Speichervolumen von 1000m³ und zweimal 3000 m³. Südwestlich von Bad Harzburg und westlich der B 4 führen dreizehn Quellfassungen dem Hochbehhälter im Riefenbachtal mit einem Fassungsvermögen von 1000 m³ Wasser zu.
Für diese vorhandenen Wassergewinnungen ist ein Schutzgebiet festgesetzt.
Die Stadtwerke Bad Harzburg GmbH hat zum Ende des bisherigen Bewilligungszeitraums für die weitere Nutzung dieser Anlagen das Wasserrecht erneut beantragt, und zwar für eine Wasserentnahme von insgesamt jährlich bis zu 1.150.000 m³. Die Menge liegt unter der bisher bewilligten und orientiert sich an der tatsächlichen Förderung der letzten Jahre zzgl. eines Sicherheitsaufschlags.
Bauliche Erweiterungen oder Veränderungen der Wassergewinnungsanlagen sind nicht geplant.
Das Bewilligungsverfahren gem. §§ 8, 9 Abs. 1 Nr.5 und 10 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) wird derzeit von der unteren Wasserbehörde durchgeführt. Die vollständigen Unterlagen werden nun im förmlichen Verwaltungsverfahren nach den Bestimmungen des §§ 11 Abs. 2 WHG und 9 Nieders. Wassergesetz (NWG) sowie § 73 des Verwaltungsverfahrensgetzes (VwVfG) im Rathaus der Stadt Bad Harzburg, 38667 Bad Harzburg, Forstwiese 5, sowie im Dienstgebäude des Niedersächsischen Forstamts Clausthal (Verwaltung des gemeindefreien Gebiets Harz; Tel. 05323/9361-0), 38678 Clausthal-Zellerfeld, L´Aigler Platz 1 öffentlich ausgelegt.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann gegen den Plan gem. § 73 Abs. 4 VwVfG bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegung Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Vereinigungen, die befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung einzulegen, können innerhalb dieser Frist Stellungnahmen abgeben.
Hinzuweisen ist auf die Notwendigkeit, in der derzeitigen Corona-Situation eine persönliche Terminwahrnehmung vor Ort zuvor telefonisch o.ä. abzustimmen, um die jeweils einzuhaltenden Schutzmaßnahmen (Abstandsregelungen, Mund- und Nasenbedeckung etc.) abzuklären. Die Kontaktdaten sowie alle Einzelheiten zur Auslegung finden Sie im nachstehend aufrufbaren Bekanntmachungstext.
Weitere Informationen über das Vorhaben und das Bewilligungsverfahren sowie die Auslegung der Antragsunterlagen erhalten Sie hier:
Zum Vorhaben:
1. Antrag und Erläuterungsbericht
3. Lagekarte Maßstab 1:5000 Teil 1
4. Lagekarte Maßstab 1:5000 Teil 2
6. Ausbauzeichnungen Tiefbrunnen
8. Hydrogeologisches Gutachten
9. Anlagen Hydrogeologisches Gutachten
Zum Verfahren (Auslegung der Unterlagen):
Ansprechpartner:
Herr Rainer PramannKontaktformular
Bodenschutz
Naturschutz: Verfahren zur 1.Änderung der Verordnung über das Naturschutzgebiet "Oker- und Eckertal in den Landkreisen Goslar und Wolfenbüttel"
Die untere Naturschutzbehörde beabsichtigt die 1. Änderungsverordnung über das Naturschutzgebiet „Oker- und Eckertal in den Landkreisen Goslar und Wolfenbüttel“ zu erlassen.
Vor dem Erlass oder der Änderung einer Verordnung ist nach § 63 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit § 38 Niedersächsischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz sowie § 22 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit § 14 Niedersächsischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz ein Anhörungsverfahren der Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Die Träger öffentlicher Belange haben bis zum 10.05.2022 Gelegenheit zu Abgabe ihrer Stellungnahme.
Die öffentliche Auslegung der Unterlagen erfolgt in der Zeit vom 29.08.2022 bis 05.10.2022.
Eine detaillierte Begründung für den Erlass der Änderungsverordnung, der Verordnungsentwurf einschließlich Kartenwerk und das Gutachten zur Brutvogelerfassung werden hier bereit gestellt.
- Begründung zur 1.Änderung der Verordnung über das Naturschutzgebiet “Okertal und Eckertal“
- Gutachten zur Brutvogelerfassung
- Entwurf der 1.Änderung der Verordnung über das Naturschutzgebiet mit Kartenwerken
- Angelplätze Wiedelaher See
Ansprechpartnerin:
Frau Köhler-SchöpeKontaktformular
Naturschutz: Verfahren zur 12. Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Harz (Landkreis Goslar)“
Die untere Naturschutzbehörde beabsichtigt die 12. Änderungsverordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Harz (Landkreis Goslar)“ für den Bereich der Stadt Braunlage zu erlassen.
Vor dem Erlass oder der Änderung einer Verordnung ist nach § 63 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit § 38 Nds. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) sowie § 22 BNatSchG in Verbindung mit
§ 14 NAGBNatSchG ein Anhörungsverfahren der Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Die Träger öffentlicher Belange hatten bis zum 05.10.2022 Gelegenheit zur Abgabe ihrer Stellungnahme. Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt in der Zeit vom 15.12.2022 bis zum 20.01.2023.
Eine detaillierte Begründung für den Erlass der Änderungsverordnung, der Verordnungsentwurf einschließlich Kartenwerk und die Begründung zum Änderungsantrag der Stadt Braunlage werden hier bereit gestellt.
- Begründung zur 12. Änderungsverordnung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet “Harz (Landkreis Goslar)“
- Änderungsantrag der Stadt Braunlage
- Entwurf der 12.Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet einschließlich Kartenwerk
Ansprechpartnerin:
Frau Köhler-SchöpeKontaktformular
Naturschutz: Verfahren zur 11. Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Harz (Landkreis Goslar)“
Die untere Naturschutzbehörde beabsichtigt die 11. Änderungsverordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Harz (Landkreis Goslar)“ für den Bereich der Stadt Goslar zu erlassen.
Vor dem Erlass oder der Änderung einer Verordnung ist nach § 63 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit § 38 Nds. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) sowie § 22 BNatSchG in Verbindung mit § 14 NAGBNatSchG ein Anhörungsverfahren der Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Die Träger öffentlicher Belange hatten bis zum 05.10.2022 Gelegenheit zu Abgabe ihrer Stellungnahme. Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt in der Zeit vom 15.12.2022 bis zum 20.01.2023.
Eine detaillierte Begründung für den Erlass der Änderungsverordnung, der Verordnungsentwurf einschließlich Kartenwerk und der Umweltbericht mit Datum von Januar 2022 einschließlich der Ergänzungen von Juni und August 2022 werden hier bereit gestellt.
- Begründung zur 11. Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet »Harz (Landkreis Goslar)«
- Umweltbericht und Ergänzung zum Umweltbericht
- Entwurf der 11. Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet einschließlich des Kartenwerkes
Ansprechpartnerin:
Frau Köhler-SchöpeKontaktformular
Öko-Modellregion Landkreis Goslar (ÖMR)
Mit der Öko-Modellregion Landkreis Goslar (ÖMR) wollen wir als Landkreis das Bewusstsein für ökologisch erzeugte Produkte schärfen. Wir wollen Strukturen und Angebote schaffen, um erzeugende und verarbeitende Betriebe mit den Verbraucherinnen und Verbrauchern zusammenzubringen. Wir wollen weitere Betriebe ermutigen, auf “Bio” um- oder einzusteigen. Wir wollen einen regen Austausch mit allen Beteiligten, um die ökologische Landwirtschaft zu einem gemeinsamen Projekt von Wirtschaft, Politik, Verwaltung und nicht zuletzt den Bürgerinnen und Bürgern entwickeln. Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium (ML) fördert dieses Projekt bis Ende 2022.
Hier kommen Sie auf die spezielle Homepage:https://oko-modellregion-landkreis-goslar.jimdosite.com
Ansprechpartner:
Herr Rainer SchlichtKontaktformular