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Allgemeiner SozialDienst (ASD)

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Allgemeinen Sozialdienstes stehen Familien, Jugendlichen und Kindern bei der Bewältigung von unterschiedlichen Problemlagen zur Verfügung.

Aufgaben, Angebote, Leistungen

Aufgaben, Angebote und Leistungen des ASD sind beispielsweise

  • Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie, insbesondere durch Beratung in Fragen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen
     
  • Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung. Die Beratung soll helfen, ein partnerschaftliches Zusammenleben in der Familie aufzunehmen, sowie Konflikte und Krisen in der Familie zu bewältigen.Im Falle von Trennung und Scheidung sind Eltern, Kinder und Jugendliche bei der Entwicklung eines einvernehmlichen Konzepts für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge zu unterstützen.
     
  • Beratung und Unterstützung von Müttern und Vätern, die allein für ein Kind oder Jugendlichen zu sorgen haben, bei der Ausübung der Personensorge.
     
  • Die Erziehung und Sorge für ein Kind nehmen in erster Linie die Eltern wahr. Mitunter können jedoch ergänzende Hilfen (Hilfen zur Erziehung) des Staates bei der Erziehung notwendig werden. Die Hilfe wird zwar den Eltern gewährt, sie orientiert sich jedoch an den Interessen des Kindes oder Jugendlichen. Das heißt, das Kind oder die/der Jugendliche muss an den sie/ihn betreffenden Entscheidungen beteiligt werden. Angeboten werden u. a. Erziehungsberatung, Soziale Gruppenarbeit, Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer, Sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehung in einer Tagesgruppe, Vollzeitpflege, Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen oder intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung. Darüber hinaus entscheidet das Jugendamt über die Gewährung von Eingliederungshilfe und Hilfe für junge Volljährige und gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder.
     
  • Bei dringender Gefahr für das Wohl des Kindes ist der ASD verpflichtet, vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen einzuleiten (zum Beispiel Inobhutnahme bei Vernachlässigung, Misshandlung, sexuellem Missbrauch).
     

Die Bezirkssoziarbeiter (BSA) in den verschiedensten Aufgabenfeldern des Allgemeinen Sozialdienstes sind pädagogische Fachkräfte (Sozialarbeiter/ Sozialarbeiterinnen, Sozialpädagogen/ Sozialpädagoginnen und Diplompädagogen/ Diplompädagoginnen). Sie sind Partner für Kinder, Jugendliche und Eltern, um zum Beispiel bei der Lösung von Problemen, die sich im Miteinander zwischen Eltern und Kinder ergeben, zu helfen.

Die Übersicht über die Zuständigkeiten finden Sie hier.
 
Ziel ist immer die Erarbeitung einer Lösung, die die Rechte der beteiligten Konfliktpartner berücksichtigt, möglichst dem Erhalt der Familie dient oder die Beziehung zwischen Kindern und Eltern stärkt bzw. bewahrt.