

Heimaufsicht
Für uns als Heimaufsicht steht der Schutz der Bewohner*innen, die in den voll- und teilstationären Senioren- und Pflegeeinrichtungen im Landkreis Goslar leben, an erster Stelle. Neben den vollstationären Einrichtungen, also dem klassischen Pflegeheim, gehören auch die Tagespflegen (teilstationäre Einrichtungen) und auch einige Formen von Wohngemeinschaften und betreutem Wohnen zu diesen Einrichtungen. Dafür überwachen wir die Einhaltung des Niedersächsischen Gesetzes über unterstützende Wohnformen (NuWG) und seiner Verordnungen.
Dazu führen wir regelhaft und auch anlassbezogen Kontrollen durch und ergreifen Maßnahmen, wenn wir Verstöße der Heime gegen das NuWG feststellen. Zudem beraten und informieren wir Bewohner*innen, die Bewohnervertretungen in den Einrichtungen, Angehörige sowie Personen mit berechtigtem Interesse über die jeweiligen Rechte und Pflichten.
Es gehört ebenfalls zu unserer Aufgabe, die Betreiber der Einrichtungen zu Fragen der baulichen Ausstattung zu beraten. Dies geht einher mit der Anzeigepflicht, die einen Heimbetreiber gemäß NuWG trifft.
Unsere Zuständigkeit erstreckt sich auf alle Heime und Tagespflegen im Kreisgebiet, also auch für die, die sich im Stadtgebiet Goslar befinden.