

Verkehrslenkung
Der Landkreis Goslar kann als Straßenverkehrsbehörde die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit und Ordnung beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Dies gilt auch für Straßenbaumaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum. Dazu gehört auch die Schulwegsicherung und die Mitwirkung bei der Verkehrsplanung, wie z. B. Straßenneu- und ausbau, Anlage von Fußgängerschutzeinrichtungen und privater Baumaßnahmen mit erheblichen Auswirkungen auf den öffentlichen Verkehr.
Die gleichen Befugnisse haben in ihren Bereichen die Städte Goslar und Seesen. Dem gegenüber sind die Städte Bad Harzburg, Langelsheim und Vienenburg sowie die Samtgemeinde Oberharz als eingeschränkt zuständige Straßenverkehrsbehörden für diese Aufgaben im Verlauf der Stadt- bzw. Gemeindestraßen Ansprechpartner. Der Landkreis Goslar ist dort nur für die überörtlichen Kreis-, Landes- und Bundesstraßen die zuständige Straßenverkehrsbehörde.
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Ausnahmegenehmigungen / Erlaubnisse
Baustelle: Erteilung - von verkehrsrechtlichen Baustellenanordnungen
Verkehrsbehördliche Anordnungen für Baumaßnahmen
Wildunfälle im Landkreis Goslar
Was tun, wenn es wirklich passiert ist?
- Unfallstelle absichern
- Polizei informieren - 110
- Verletzte Personen versorgen
- Unfallstelle räumen
- Verletztes Wild auf keinen Fall berühren
- Unfallstelle am Fahrbahnrand kenntlich machen (jedes Tier muss laut dem Tierschutzgesetz von Jägern mit Hunden gesucht)
- Auf die Polizei warten
Hier bekommen Sie Hilfe über Ihr Handy:
Polizei-Notruf 110
Rettungsdienst 112
ADAC-Notruf 22 22 22
Ein Flyer steht zur Information und zum Download bereit!
Beteiligte Dienststellen und Einrichtungen: