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Schulbegleitung und Inklusion

Bild Mädchen
© Helene Souza / pixelio.de 
Beratung und Unterstützung im Zusammenhang mit schulischen Problemen bei Kindern mit Behinderungen können im Fachbereich 5 je nach Bedarfslage entweder nach dem Rechtskreis des SGB XII (Sozialhilfe) oder des SGB VIII (Jugendhilfe) geltend gemacht werden. Zu unterscheiden sind hier körperliche und geistige Behinderungen einerseits und seelische Behinderungen andererseits.