

Vormundschaft
In bestimmten Fällen kommt es dazu, dass Eltern die elterliche Sorge nicht mehr ausüben können oder dürfen. An ihre Stelle tritt kraft Gesetzes oder durch richterliche Anordnung ein Vormund, der dieselben Aufgaben und Pflichten wie die Eltern hat.
Welche Aufgaben hat ein Vormund?
Der Vormund hat die die Pflege und Erziehung des Mündels persönlich zu fördern und zu gewährleisten und regelmäßige Kontakte mit seinem Mündel wahrzunehmen. Dies bedeutet nicht, dass der Vormund die tatsächliche Erziehung ausübt, sondern, dass diese in der Regel auf Dritte übertragen wird. Zu den Aufgabenfeldern eines Vormundes gehören insbesondere die Ausübung des Aufenthaltsbestimmungsrecht, die Fürsorge für medizinische Belange, die Vermögenssorge und die rechtliche Vertretung des Mündels. Auch die Übertragung einzelner Aufgabenbereiche ist möglich, in diesem Fall spricht man von einer Pflegschaft.
Wer wird als Vormund bestellt?
Der Vormund bzw. Pfleger wird vom Familiengericht nach Anhörung des Jugendamtes ausgewählt und bestellt. Auch ein Verein als juristische Person kann bestellt werden. Zu prüfen ist vorher, ob nicht eine als Einzelvormund geeignete Person die Vormundschaft bzw. Pflegschaft führen kann. Hier kommen Berufsbetreuer oder auch ehrenamtlich engagierte Personen mit einer gefestigten Persönlichkeit und Lebenserfahrung in Betracht.