

Natura 2000
Zum Schutz und zur Förderung der biologischen Vielfalt in Europa wurde durch die Fauna-Flora-Habitat-(FFH-) Richtlinie und die EU-Vogelschutzrichtlinie ein staatenübergreifendes Netz aus Schutzgebieten geschaffen, welches europaweit bedrohte Lebensräume und Arten schützen soll. FFH- und Vogelschutzgebiete bilden zusammen das kohärente ökologische Netz „Natura 2000“ (Art. 3 Abs. 1 der RL 92/43/EWG).
Im Landkreis Goslar gibt es 15 verschiedene FFH-Gebiete auf einer Fläche von rund 4600 ha bzw. 4,8 % des Landkreises und drei Vogelschutzgebiete (738 ha Fläche bzw. 0,8 %) welche anteilig deckungsgleich mit den FFH-Gebieten sind, sowie den Nationalpark Harz als FFH- und Vogelschutzgebiet. Die FFH-Gebiete wurden vor allem für Lebensraumtypen (LRT) nach Anhang I der FFH-Richtlinie wie großflächige Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder (LRT 9170) sowie für Offenland wie Berg-Mähwiesen (LRT 6520), Borstgrasrasen (6230*) oder Schwermetallrasen (6130) ausgewiesen sowie für die Groppe (Cottus gobio) als Art nach Anhang II der FFH-Richtlinie.
Zur nachhaltigen Sicherung der Gebiete und zur Umsetzung des Verschlechterungsverbotes wurden FFH- und Vogelschutzgebiete im Land Niedersachsen förmlich als Naturschutzgebiete (NSG) oder Landschaftsschutzgebiete (LSG) ausgewiesen. Nachdem der Landkreis Goslar Ende 2018 die Sicherung der FFH-Gebiete durch Natur- oder Landschaftsschutzgebiete fertig gestellt hat, erfolgt nun zur weiteren Umsetzung der FFH-Richtlinie bis Ende 2020 die Erstellung von Managementplänen im eigenen Zuständigkeitsbereich und teilweise in Zusammenarbeit mit benachbarten Landkreisen.
Zentraler Bestandteil eines Managementplanes ist das Zielkonzept, welches die zu schützenden Lebensraumtypen (z.B. Bergwiesen) und Arten (z.B. die Groppe) im jeweiligen FFH-Gebiet oder Vogelschutzgebiet definiert und beschreibt, wie bzw. wo genau diese sich langfristig entwickeln sollen (Definition von Erhaltungszielen). Dafür werden zunächst vorhandene Daten zur Vegetation und zum Vorkommen von Arten ausgewertet bzw. erhoben oder aktualisiert. Auf Grundlage dieser Bestandserfassung und –bewertung (wie gut ist der Zustand einer Fläche oder Population) wird das Zielkonzept entwickelt. Im Anschluss daran werden im Maßnahmenkonzept die notwendigen Maßnahmen definiert, die geeignet sind die Schutzgegenstände zu erhalten, zu entwickeln oder wiederherzustellen. Außerdem werden weitere Schutzmaßnahmen beschrieben, die der Umsetzung des Zielkonzeptes dienen.
Dadurch soll sichergestellt werden, dass das Gebiet den bestmöglichen Beitrag für den günstigen Erhaltungszustand der Lebensraumtypen und Arten für den Netzzusammenhang von Natura 2000 leistet.
Im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen informiert der Landkreis Goslar über die Managementplanung. Zunächst werden im Rahmen von Auftaktveranstaltungen die Vorgehensweise und Notwendigkeit der Managementplanung und die betroffenen Bereiche vorgestellt. Sobald ein Entwurf des Maßnahmenkonzeptes entwickelt wurde, werden gezielte Gespräche mit den Betroffenen vor Ort stattfinden, um auf die Kenntnisse und Bedürfnisse jedes Einzelnen einzugehen und damit die Akzeptanz der Planung und Umsetzung zu erhöhen. Zum Abschluss der Managementplanung sollen die fertigen Managementpläne öffentlich vorgestellt werden.
Die Präsentationen der öffentlichen Auftaktveranstaltungen finden Sie nachfolgend:
Öffentliche Auftaktveranstaltung in Seesen am 12.03.2020 zu FFH-389
Öffentliche Auftaktveranstaltung in Braunlage am 01.10.2018 zu FFH-149
Öffentliche Auftaktveranstaltung in Braunlage am 01.10.2018 zu FFH-150
Öffentliche Auftaktveranstaltung in Goslar am 02.10.2018 zu FFH-123
Öffentliche Auftaktveranstaltung in Goslar am 04.10.2018 zu FFH-122
Ob Sie von der Planung betroffen sind, können Sie durch einen Klick auf die unten aufgeführten Gebiete herausfinden. Grundsätzlich umfasst die Planung nur Flächen, die nicht im Eigentum der Niedersächsischen Landesforsten liegen, da diese ihre eigenen Bewirtschaftungspläne aufstellen.
Wenn Sie FlächenbewirtschafterIn in einem Managementplangebiet sind, wäre Ihre Beteiligung am Planungsprozess sehr hilfreich. Teilen Sie uns gerne mit auf welchen Flächen bzw. Schlägen Sie tätig sind und in welcher Art und Weise Sie diese bewirtschaften. Das ermöglicht uns mit Ihnen direkt in Kontakt zu treten.
Sie können uns dafür entweder Flurstücke mitteilen oder in einer Karte Ihre Schläge einzeichnen. Gerne schicken wir Ihnen auch entsprechende Karten zu, in denen Sie Eintragungen vornehmen können. Alternativ können Sie uns auch über ANDI Dateien zur Verfügung stellen, mit denen wir in einem Geographischen Informationssystem (GIS) digital weiterarbeiten können. Diese sogenannten Shape-Dateien finden Sie auf Ihrer Andi-CD hier: im „Antragsordner“ -> „Antragsdaten“ –> Ordner mit Ihrer „Betriebsnummer“ -> darin befindet sich ein ZIP-Ordner mit den benötigten Daten: „Grafikdateien.zip“.
Der Landkreis hat für die folgenden Gebiete die Managementplanung an externe Planungsbüros vergeben:
Übersichtskarte FFH-122 «Salzgitterscher Höhenzug (Südteil)«
Übersichtskarte FFH-149 «Bachtäler im Oberharz um Braunlage«
Übersichtskarte FFH-389 «Nette und Sennebach«
Für folgende FFH-Gebiete werden die Managementpläne in Eigenleistung durch die untere Naturschutzbehörde erarbeitet:
Übersichtskarte FFH-123 «Harly, Ecker und Okertal nördlich Vienenburg« Teilgebiet «Harly«
Übersichtskarte FFH-144 «Schwermetallrasen bei Lautenthal«
Übersichtskarte FFH-146 «Oberharzer Teichgebiet«
Übersichtskarte FFH-148 «Bergwiesen bei St. Andreasberg«
Übersichtskarte FFH-171 «Bergwiesen und Teiche bei Zellerfeld«
Übersichtskarte FFH-202 «Stimmecke bei Suderode (niedersächsischer Teil)«
Folgende FFH-Gebiete werden durch andere Landkreise landkreisübergreifend bearbeitet:
FFH-121 „Innerste-Aue (mit Kanstein)“ LK Wolfenbüttel
FFH-134 „Sieber, Oder, Rhume“ LK Göttingen
Öffentlichkeitsbeteiligung für den Managementplan im FFH-Gebiet 149 „Bachtäler im Oberharz um Braunlage“
Karte 1 Planungsraum Übersichtskarte
Karte 4 FFH-Arten und sonstige Arten
Karte 5 Nutzungs- und Eigentumssituation
Karte 6 Wichtige Bereiche und Beeinträchtigungen
Karte 7 Erhaltungs- und Wiederherstellungsziele sowie sonstige Schutz- und Entwicklungsziele
Karte 8 Handlungs- und Maßnahmenkonzept
Managementplan für das FFH-Gebiet DE 3827-331 «Bachtäler im Oberharz um Braunlage« Entwurfsfassung
Öffentlichkeitsbeteiligung für die Managementplanung im FFH-Gebiet 389 "Nette und Sennebach"
Karte 1 Planungsraum Übersichtskarte
Karte 4 FFH-Arten und sonstige Arten
Karte 5 Nutzungs- und Eigentumssituation
Karte 6 Wichtige Bereiche- und Beeinträchtigungen
Karte 7 Erhaltungsziele sowie sonstige Schutz- und Entwicklungsziele
Managementplan für das Teilgebiet des FFH Gebiet DE 3926-331 “Nette und Sennebach“Entwurfsfassung
„Mit dieser Maßnahme werden Pläne und Konzepte unterstützt, die der Sicherung des europäischen ökologischen Netzes „NATURA 2000“, der Naturschutzgebiete und Großschutzgebiete dienen.“
Folgende Pläne wurden gefördert:
FFH-121: Innerste Aue (mit Kahnstein) – in Bearbeitung
FFH-122: Salzgitterscher Höhenzug (Südteil) – Teilgebiet (Landkreis Goslar außerhalb der Niedersächsischen Landesforsten)
FFH-123: Harly, Ecker und Okertal nördlich Vienenburg (Teilgebiet ohne das Landschaftsschutzgebiet Harly) und VSG58: Okertal bei Vienenburg
FFH-149: Bachtäler im Oberharz um Braunlage (Teilgebiet außerhalb der Niedersächsischen Landesforsten)
FFH-150: Bergwiesen und Wolfsbachtal bei Hohegeiß (Teilgebiet außerhalb der Niedersächsischen Landesforsten)
FFH-389: Nette und Sennebach (Teilgebiet Landkreis Goslar) – in Bearbeitung
Weitere Informationen zu Natura 2000 finden Sie auch auf der Webseite des Bundesamt für Naturschutz, des NLWKN oder auf dem Umweltkartenserver des Landes des Landes.