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Rechtsgrundlagen zum Arten-, Natur- und Landschaftsschutz - Kreisrecht

Im Landkreis Goslar sind bestimmte Teile von Natur und Landschaft dem Schutz besonderer Verordnungen unterstellt und zu Naturschutzgebieten und Landschaftsschutzgebieten erklärt worden. Außerdem wurden einzelne Naturschöpfungen wie zum Beispiel alte Bäume dem Schutz von Naturdenkmalverordnungen unterstellt. Die im Landkreis Goslar geltenden Verordnungen finden Sie unter den nachfolgenden Links.

Landschaftsschutzgebíetsverordnungen


Naturschutzgebietsverordnungen


Naturdenkmalverordnung

Gehölzschutzverordnung (Geltungszeitraum 14.11.2017 bis 06.12.2021)

Rechtsgrundlagen zum Natur- und Landschaftsschutz