

Beratung im Gesundheitsamt
Im Gesundheitsamt erhalten Sie – nach Terminvereinbarung – die gesetzlich vorgeschriebene mündliche Beratung nach § 10 ProstSchG. Wir klären Sie hierbei auf über Krankheitsverhütung, Empfängnisregelung, Schwangerschaft und Risiken des Alkohol- und Drogengebrauchs. Die Beratung erfolgt in einem vertraulichen Rahmen.
Beratungstermine im Gesundheitsamt sind in der Regel dienstags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr.
Sie können sich telefonisch oder persönlich zu einem Beratungsgespräch bei uns anmelden. Hierzu wenden Sie sich bitte an die zuständigen Mitarbeiterinnen (siehe linker Adressenbereich).
Was müssen Sie mitbringen?
Für die Ausstellung der gesundheitlichen Bescheinigung müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- Gültiger Personalausweis bzw.
- Gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung.
Bitte bringen Sie insgesamt ca. 1 Stunde Zeit mit.
Allgemeine Hinweise
Die gesundheitliche Beratung ist Voraussetzung zur Anmeldung der Tätigkeit im Prostitutionsgewerbe.
Personen unter 21 Jahren haben die gesundheitliche Beratung alle 6 Monate wahrzunehmen.
Personen ab 21 Jahren haben die gesundheitliche Beratung mindestens alle 12 Monate wahrzunehmen.
Die gesundheitliche Bescheinigung darf vor Aufnahme der Tätigkeit nicht älter als 3 Monate sein.