

Ausländerangelegenheiten
Erreichbarkeit der Ausländerbehörde
In Verbindung mit einer sehr angespannten personellen Situation ist es leider noch nicht wieder möglich, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jedes Telefonat annehmen können, da ansonsten andere Aufgaben, wie z. B. die Bestellung von Aufenthaltstiteln, nicht mehr wahrgenommen werden könnten.
Es wird daher dringend gebeten, die Ausländerbehörde nicht telefonisch sondern per E-Mail zu kontaktieren! auslaenderbehoerde@landkreis-goslar.de
Schnellzugriff
Erteilung, Verlängerung und Änderung von
- Aufenthaltstiteln
- Aufenthaltsgestattungen
- Duldungen
- Beschäftigungserlaubnissen
Ausstellung von Verpflichtungserklärungen
Visaanträge/Visumverfahren
Unionsbürger/Freizügigkeitsgesetz
Bitte übersenden Sie uns zum Nachweis Ihrer Freizügigkeitsberechtigung folgende Unterlagen per E-Mail:
- Eine Kopie Ihrer Ausweisdokumente (zum Beispiel ID-Card, Reisepass,...)
- Nachweise über den Zweck Ihres Aufenthalts im Bundesgebiet (zum Beispiel Arbeitsvertrag, Eheurkunde,...).
Beschleunigtes Fachkräfteinwanderungsverfahren
Informationen für den Arbeitgeber finden Sie hier: