Sie können sich den Textinhalt mit der Zugriffstaste Ihres Browsers und der Ziffer 1 vorlesen lassen. Bei Verwendung des Internet Explorers drücken Sie anschließend bitte die Enter-Taste.? Näheres zu Zugriffstasten finden Sie unter ?Informationen zum Vorlesesystem?.

Hilfsnavigation

Kontakt | Impressum | Datenschutz | Erklärung zur Barrierefreiheit | Barriere melden | Bürgerservice | Wirtschaft & Tourismus | Bildung & Kultur | Grußwort

Volltextsuche

Informationen zum Vorlesesystem

Sozialhilfeträger Landkreis Goslar

image_grusiHaben Sie Fragen zur wirtschaftlichen Sicherung des Lebensunterhalts von dauerhaft Erwerbsunfähigen und Seniorinnen und Senioren?
 
Wir beraten Sie gern!
 
Ihr Fachdienst Allgemeine soziale Hilfen und Migrationsdienste
 
 
 

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) - Leistungsbeschreibung

Ältere und dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen, beschaffen können, haben unter Umständen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem IV. Kapitel Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII). Der Leistungsanspruch setzt ein:

Der notwendige Lebensunterhalt umfasst insbesondere Ernährung, Unterkunft, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Heizung und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens und wird, mit Ausnahme der (angemessenen) Unterkunfts- und Heizkosten sowie möglicher Mehr- oder Sonderbedarfe wie z. B. wegen kostenaufwendiger Ernährung, nach Regelsätzen erbracht.
 
Wichtig!
 
Die Leistungen werden nur auf Antrag gewährt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis
     
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate (Giro-, Festgeld- und Wertpapierkonten), Sparbücher, Grundbuchauszüge bei Wohneigentum
     
  • Mietvertrag oder Hauslastenbelege (Zinsen, Tilgungen uvm.)
     
  • Heiz- und Mietnebenkostenbelege, wie z. B. Gas-, Wasser-, Stromabrechnungen
     
  • Versicherungsbelege (Policen und Beitragsrechnungen), wie z. B. Hausrats-, Haftpflicht-, Lebens-, Sterbeversicherungen, evtl. Beitragsrechnungen über freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung, etc.
     
  • Einkommensbelege, wie z. B. Rentenbescheid, Lohnabrechnung, etc.
     

Antragsformulare sowie Informationen über die von Ihnen darüber hinaus zu erbringenden Nachweise erhalten Sie bei beim zuständigen Träger der Sozialhilfe.
 
Welche Gebühren fallen an?
 
Keine
 
Was sollte ich noch wissen?
  
Die Leistungen sind beim zuständigen Träger der Sozialhilfe zu beantragen.
 
An wen muss ich mich wenden?
 
Örtlich zuständig für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist der Sozialhilfeträger, in dessen Bereich die Leistungsberechtigten ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
 
Rechtsgrundlage
 
§§ 41 bis 46a Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)