Sie können sich den Textinhalt mit der Zugriffstaste Ihres Browsers und der Ziffer 1 vorlesen lassen. Bei Verwendung des Internet Explorers drücken Sie anschließend bitte die Enter-Taste.? Näheres zu Zugriffstasten finden Sie unter ?Informationen zum Vorlesesystem?.

Hilfsnavigation

Kontakt | Impressum | Datenschutz | Erklärung zur Barrierefreiheit | Barriere melden | Bürgerservice | Wirtschaft & Tourismus | Bildung & Kultur | Grußwort

Volltextsuche

Informationen zum Vorlesesystem



Hilfe zur Gesundheit Bewilligung [Nr. 99107013017000]

Leistungsbeschreibung

Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG) sind grundsätzlich alle nicht krankenversicherten Sozialhilfeempfänger leistungsrechtlich den gesetzlich Krankenversicherten mit Wirkung vom 1. Januar 2004 gleichgestellt worden und werden nunmehr wie "Kassenpatienten" behandelt. Alle Sozialhilfeempfänger werden im Rahmen der Belastungsgrenzen nunmehr zu Zuzahlungen herangezogen.

Die übrigen nicht krankenversicherten (kurzfristigen) Sozialhilfeempfänger können weiterhin Hilfen zur Gesundheit erhalten.

Rechtsgrundlage

Bemerkungen

Diese Leistung wurde vorläufig veröffentlicht und wird in Kürze validiert.

Formulare

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Wohnsitz ist.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Zuständigkeit:

Fachbereich Familie, Jugend & Soziales
Klubgartenstraße 11
38640 Goslar

Telefon: +49 5321 76-0
Fax: +49 5321 76-696
Kontaktformular Karte


Ansprechperson:

Frau Svenja Oberneyer

Telefon: +49 5321 76-549
Fax: +49 5321 7699-549
Raum: 219
Kontaktformular

Frau Martina Gottsleben

Telefon: +49 5321 76-548
Fax: +49 5321 7699-548
Raum: 219
Kontaktformular

Frau Ahrens

Telefon: +49 5321 76-535
Fax: +49 5321 7699-535
Raum: 112
Kontaktformular