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Adoption

 
Hier werden Sie umfassend mit Informationen versorgt, die sowohl für Sie als Interessenten an einer Adoption eines Kindes von Bedeutung sind als auch als Hilfe für die Zeit dienen können, nachdem Sie ein Kind bei sich aufgenommen haben.

Zunächst einmal werden die unterschiedlichen Formen der Adoption dargestellt. Der zweite Abschnitt befasst sich mit den rechtlichen Voraussetzungen und Wirkungen einer Adoption, sowie den Folgen, die sich nach der Annahme eines Kindes auch in sozialrechtlicher Hinsicht ergeben.

Zum Schluß werden Sie über Vermittlungsvoraussetzungen und Grundsätze über die Arbeitsweise der Adoptionsvermittlungsstellen informiert.

Für Anfragen oder Terminabsprachen setzen Sie sich bitte mit der für Ihren Bereich zuständigen Sachbearbeiterin unter den angegebenen Rufnummern oder Emailadressen (s. linker Bereich) in Verbindung.

Definition

Adoption bedeutet rechtlich gesehen "Annahme als Kind". Bei Adoption durch ein Ehepaar erlangt das Kind die volle rechtliche Stellung eines gemeinschaftlichen ehelichen Kindes der Ehegatten. Das gleiche gilt, wenn ein Stiefkind, das bereits vorhandene Kind eines Ehegatten, angenommen wird.

Im Falle, dass eine Einzelperson annimmt, entsteht ein Eltern-Kind-Verhältnis zwischen annehmender Person und dem Kind.

Die rechtlichen Voraussetzungen und Wirkungen sowie die Aufhebung einer Annahme als Kind sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.

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Adoptionsformen

Grundsätzlich ist zwischen der Annahme Minderjähriger und der Annahme Volljähriger zu unterscheiden.

Das deutsche Recht gestaltet die Minderjährigenadoption als Volladoption aus. Die Volljährigenadoption entfaltet nur schwächere Wirkungen.

Es gibt zahlreiche Länder, die die Adoption als Rechtsinstitut nicht kennen. Beispielsweise ist in manchen Ländern mit islamischer Bevölkerung stattdessen die gesetzliche Aufnahme bzw. die Kefala vorgesehen, die aber andere rechtliche Wirkungen nach sich zieht. In und aus diesen Ländern kann in der Regel nicht adoptiert werden.

Detailinformationen zu Minderjährigen-, Fremd-, Verwandten- und Stiefkindadoption sowie zu Inkognito- und offene Adoption finden Sie hier.

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Vermittlungsgrundsätze

Eltern für Kinder

In der Adoptionsvermittlung gilt als Leitgedanke stets das Wohl des Kindes. Sie ist Aufgabe der Jugendhilfe und wird für Kinder erbracht, deren Eltern eine Vermittlung wünschen und / oder außer Stande sind, für sie zu sorgen. Die Adoption eines Kindes wird erst in Betracht gezogen, wenn feststeht, dass eine Lebensperspektive in der Herkunftsfamilie auch mit Unterstützungsangeboten durch Jugendhilfe nicht vorhanden ist.

Ziel der Adoptionsvermittlung ist, für Kinder geeignete Familien zu finden. Aufgabe der Vermittlungsstelle ist es, die Kinder zu den am besten geeigneten Adoptionsbewerbern zu vermitteln. Die Adoptionsbewerber haben keinen Rechtsanspruch auf Vermittlung eines Kindes.

Die Adoption soll dem Kind Geborgenheit und Zuwendung unter Achtung der eigenen Biographie in einer neuen Familie sichern. Seine Lebensbedingungen sollen sich - im Vergleich zur bisherigen Situation - durch die Annahme so verbessern, dass eine stabile und positive Persönlichkeitsentwicklung erwartet werden kann.

Erwartungen an die Adoptiveltern

Adoptiveltern müssen in der Lage sein, positive tragende Beziehungen zu einem fremden Kind aufzubauen. Sie müssen bereit sein, auf die charakterlichen und persönlichen Eigenheiten eines unbekannten Kindes einzugehen und es bis hin zum Erwachsenenalter zu akzeptieren. Vorannahmen, die die Erwartung begünstigen, dass Bewerber hierzu befähigt sind, sind neben den Beweggründen, die die Annehmenden veranlassen, diesen Weg zu gehen, altruistische Motive, gepaart mit persönlicher Reife, guten Charaktereigenschaften und seelische Stabilität, eingebettet in ein funktionierendes soziales Umfeld, sowie günstige wirtschaftliche Voraussetzungen.

In vielen Fällen müssen die Adoptiveltern ihre Trauer und Enttäuschung darüber, selber kein Kind bekommen zu können, verarbeitet haben. Sie müssen sich darauf einstellen, dass ein Adoptivkind oft schon eine schwierige Phase durchlebt hat, ehe es zu neuen Eltern kommt. Sie müssen auch wissen, dass ein adoptiertes Kind Identitätsprobleme haben wird, weil es zwei Eltern hat, und weil es die Tatsache verarbeiten muss, von den leiblichen Eltern weggegeben worden zu sein.

Genauere Erläuterungen zu den Erwartungen finden Sie hier.

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Adoptionsvermittlungsstellen

Aufgaben, Antragstellung, Arbeitsweise

Leitgedanke der Adoptionsvermittlung ist das Wohl des Kindes. Es werden nicht Eltern für Kinder gesucht, sondern für ein bestimmtes Kind, mit seinen individuellen Lebenserfahrungen werden geeignete Eltern gesucht, die am besten den speziellen Bedürfnissen dieses Kindes gerecht werden können.

Im Mittelpunkt der Adoptionsvermittlung steht also das Kind und nicht das kinderlose Paar oder allein stehende Adoptionswillige.Schon vor diesem Hintergrund ist es konsequent, dass die Adoptionsvermittlung, nach dem Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG) Aufgabe der Jugendhilfe ist. Sie basiert auf drei Säulen. Dabei ist, was die Erfüllung der Aufgaben anbelangt, je nach dem ob es sich um In- oder Auslandsadoption handelt, entweder die Zuständigkeit

  • der Adoptionsvermittlungstelle des Jugendamtes und
  • des Landesjugendamtes als zentrale Adoptionsstelle oder aber
  • der Adoptionsvermittungsstelle eines zugelassenen Freien Trägers gegeben.


Der Gesetzgeber hat dadurch klargestellt, dass die Adoptionsvermittlung in Deutschland nicht allein eine Privatangelegenheit ist, sondern dass staatliche Stellen auch hier verstärkt eine Schutzfunktion für Kinder zu übernehmen haben.

Eine weiter führende Erläuterung dazu finden Sie im hier hinterlegten Text.

Um Informationen über die Möglichkeiten und Voraussetzungen von Adoptionen zu erhalten, wenden sich die Adoptionsbewerber in der Regel an ihr zuständiges Jugendamt oder gleich an die Adoptionsvermittlungsstelle eines freien Trägers. Dort werden unter anderem Auskünfte zum Bewerberauswahlverfahren und der Adoptionspflegezeit erteilt.

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Inlandsvermittlung

Die Bewerbung um die Adoption eines Kindes erfolgt bei der Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamtes gegebenenfalls des Landesjugendamtes, in dessen Zuständigkeitsbereich der Hauptwohnsitz liegt oder bei einem anerkannten freien Träger.

In der Regel erfolgt nach einer Anfrage von Adoptionsinteressenten ein Erstgespräch mit der Fachkraft der Adoptionsvermittlungsstelle. Hierbei werden die Rahmenbedingungen des gesamten Bewerbungsverfahrens einschließlich der formalen Voraussetzungen besprochen (Verweis Bewerberauswahlverfahren).Zu den formalen Voraussetzungen gehören das Einreichen von Bewerberfragebögen, die Vorlage von Lebensläufen, polizeilichen Führungszeugnissen, Gesundheitszeugnissen und Einkommensnachweisen. Im Rahmen der Eignungsprüfung erfolgen in der Regel in einem Zeitraum von ca. 6 Monaten mehrere Beratungsgespräche und mindestens 1 Hausbesuch. Darüber hinaus wird von den Vermittlungsstellen zunehmend eine Teilnahme an Vorbereitungsseminaren verlangt.Die Bereitschaft zur offenen Zusammenarbeit mit der Adoptionsvermittlungsstelle ist unverzichtbar. 

Weitere Informationen zum Themenkomplex der Inlandsvermittlung finden Sie hier.
Hinweis: Diese Informationen ersetzen nicht die persönliche Kontaktaufnahme und Beratung durch die Adoptionsvermittlungsstelle, sondern sollen Ihnen als mögliche Vorinformation für Ihren Besuch dort dienen.