
Bauen und Wohnen
Der Fachdienst Bauen informiert Sie über alle Angelegenheiten rund um das Thema Bauen für den Bereich des Landkreises Goslar (außer Stadt Goslar).
Bitte beachten Sie, dass die Stadt Goslar für alle baurechtlichen Fragen im Stadtgebiet zuständig ist.
Hier erfahren Sie Einzelheiten zu folgenden Bereichen:
- Abbruch von Gebäuden
- Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Akteneinsicht / Bauaktenarchiv
- Baugenehmigung / Bauantrag
- Baulasten
- Bauleitplanung
- Bauvorbescheid
- Brandschutz
- Denkmalschutz
- Energie einsparen
- Prüfung bautechnischer Nachweise / Statik
Der Bereich Sozialer Wohnungsbau informiert Sie zu den Themen:
Änderungen der Zuständigkeit ab dem 01. Januar 2014:
- Die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde und der unteren Denkmalschutzbehörde für den Bereich der ehemaligen Stadt Vienenburg werden zukünftig von der Stadt Goslar (Tel.: 05321 704-0 / www.goslar.de) wahrgenommen.
- Die Zuständigkeit für die Wohnraumförderung für das bisherige Gebiet der Stadt Goslar geht auf den Landkreis Goslar über. Der Landkreis ist somit Ansprechpartner für das gesamte Kreisgebiet, mit Ausnahme der Stadt Seesen.