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Aufgabenbeschreibung Fachdienst Ordnungswidrigkeiten (Bußgeld)

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Bußgeldverfahren
Einspruch / Rechtsmittel
Erzwingung, Mahnung und Vollstreckung
Fahrtenbuchauflage
Fahrverbot
Rechtskraft / Fristversäumnis
Sanktionen
Verfahren vor dem Amtsgericht
Verfahrensablauf
Verfolgungsverjährung
Zahlungserleichterungen
Zwischenverfahren

Ein Schwerpunkt liegt im Bereich des Straßenverkehrs. Dort sind die Straßenverkehrsvorschriften und deren Beachtung kein Selbstzweck, sondern dienen vielmehr der Verkehrssicherheit. Sie sollen insbesondere,

  • allen Teilnehmern am Straßenverkehr eine ihren Bedürfnissen angemessene Nutzung des Straßenraumes ermöglichen,
  • Schäden von sich und anderen fernhalten und
  • Behinderungen und Belästigungen auf das unvermeidbare Maß reduzieren.


Als Verstöße kommen insbesondere in Betracht:

  • Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Rotlichtverstoß
  • Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes
  • Telefonieren im Auto ohne Freisprecheinrichtung, Nutzung elektronischer Geräte während des Fahrzeugbetriebs (Ablenkungsgefahr durch telefonieren, Nachrichten lesen und schreiben etc.)
  • Überladung (Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts)
  • Verkehrsunfall mit Sachschaden
  • Alkohol und Drogen am Steuer (soweit nicht Straftat vorliegt)
  • Überschreitung der zulässigen Fahrzeugmaße


Weitere Ordnungswidrigkeiten sind in vielen anderen Rechtsgebieten, für die der Landkreis Goslar als Verwaltung zuständig ist, zu prüfen und ggf. zu ahnden.

Dazu gehören beispielhaft Verfahren nach:

  • Jugendschutzrecht
  • Waffenrecht
  • Gefahrgutrecht
  • Immissionsschutzrecht
  • Baurecht
  • Abfallrecht
  • Natur- und Artenschutzrecht… und
  • Schulpflichtverletzungen


Dabei entfaltet das Ordnungswidrigkeitenrecht , ähnlich wie das Strafrecht, zwei Zielrichtungen: Prävention und Repression. Die Bußgeldandrohung allein soll erzieherische Wirkung entfalten: Das Beachten von Regeln aus Angst vor „Strafe“ oder hier Buße. Der repressive Anteil entsteht durch die tatsächliche Ahndung der Verstöße entsprechend ihrer Schwere und die nachfolgende Durchsetzung.