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Wohnberechtigungsbescheinigungen

Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) benötigen Sie zum Bezug von Wohnungen, die nach den Landeswohnungsbauprogrammen aufgrund der Wohnungsbaugesetze oder des Wohnraumförderungsgesetzes gefördert worden sind. Bei den geförderten Wohnungen besteht eine Bindung des Vermieters an eine Höchstmiete. Der WBS berechtigt nur grundsätzlich zum Bezug der Wohnungen, er stellt aber keine "Wohnungszuweisung" dar.

Die in Niedersachsen ausgestellten Wohnberechtigungsscheine gelten grundsätzlich nur innerhalb dieses Bundeslandes. Die Geltungsdauer eines Wohnberechtigungsscheines beträgt 1 Jahr.

Wesentliche Voraussetzung für die Erteilung des Wohnberechtigungsscheines ist, dass der Antragsteller und seine Haushaltsangehörigen bestimmte Einkommensgrenzen einhalten.

 
Hier finden Sie weitere Informationen:


Antragsverfahren

Eine Wohnberechtigungsbescheinigung ist bei der zuständigen Wohnungsbauförderungsstelle schriftlich zu beantragen.

Der Landkreis Goslar ist die zuständige Wohnraumförderungsstelle für alle Städte, Gemeinden und Samtgemeinden im Gebiet des Landkreises Goslar mit Ausnahme der Stadt Seesen. Diese unterhält eine eigene Wohnraumförderungsstelle.

Sie haben auch die Möglichkeit, den Antrag über die Verwaltung des Wohnortes einzureichen, die diesen dann weiterleitet. Antragsberechtigt ist nur der Wohnungssuchende und nicht der Vermieter.

Die Erteilung der Wohnberechtigungsbescheinigung ist gebührenpflichtig.

Es werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Antrag auf Erteilung einer Wohnberechtigungsbescheinigung
  • für den Antragsteller die Einkommenserklärung Anlage 1 
    sowie für jeden weiteren Haushaltsangehörigen die Einkommenserklärung Anlage 2
  • Einkommensnachweise der letzten 12 Monate
  • Nachweis der Personenstandsdaten aller Haushaltsangehörigen (Ausweise, Geburtsurkunden der Kinder oder Bestätigung der Wohngemeinde)
 
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Verfügbare Formulare