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Teilung von Grundstücken

Die Genehmigungspflicht der Grundstücksteilung ist zum 13. Dezember 2008 durch eine Änderung der Niedersächsischen Bauordnung entfallen. Rechtsgrundlage § 94 NBauO wurde ersatzlos gestrichen.

Zu beachten ist aber weiterhin, dass eine Grundstücksteilung nur vollzogen werden darf, wenn dadurch keine baurechtswidrigen Zustände entstehen. Beispielsweise ist die Einhaltung von Grenzabständen oder Anforderungen des Brandschutzes zu gewährleisten. Die Grundstückseigentümer sind für die Einhaltung des öffentlichen Baurechts verantwortlich. 

Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Fachdienstes Bauen gern zur Verfügung.

Aus Gründen der Rechtssicherheit besteht in Zweifelsfällen grundsätzlich die Möglichkeit, eine schriftliche Stellungnahme des Landkreises Goslar zur beabsichtigten Grundstücksteilung zu beantragen. Eine solche Auskunft ist kostenpflichtig.