

Elterngeldstelle beim Landkreis Goslar
Haben Sie Fragen zur wirtschaftlichen Sicherung der Lebensgrundlage in der Frühphase der Elternschaft?
Wir beraten Sie gern!
Ihr Fachdienst Allgemeine soziale Hilfen und Migrationsdienste
Bundeselterngeld - Leistungsbeschreibung
Das Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) gibt es für Kinder, die ab dem 01.01.2007 geboren oder ab diesem Zeitpunkt adoptiert oder mit dem Ziel der Adoption in Obhut aufgenommen worden sind.
Elterngeld ist eine Leistung für Eltern, die sich in den ersten Lebensmonaten eines Kindes vorrangig selbst der Betreuung des Kindes widmen wollen und deshalb nicht voll erwerbstätig sind. Teilzeitarbeit ist bis zu höchstens 32 Stunden in der Woche möglich.
Anspruchsberechtigt sind
- alle erwerbstätigen Eltern (Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamtinnen und Beamte, Selbstständige etc.) und
- nichterwerbstätige Eltern (z. B. Hausfrauen, Arbeitslose, Studierende und Schülerinnen/ Schüler).
Es sind nicht nur die
- leiblichen Eltern elterngeldberechtigt, sondern auch
- Adoptiveltern
- in Ausnahmefällen auch Verwandte bis zum dritten Grad, die Zeit für die Betreuung des neugeborenen Kindes investieren.
Das Elterngeld fängt einen Wegfall des Erwerbseinkommens nach der Geburt des Kindes auf. Es beträgt bis zu 67 Prozent des durchschnittlich nach Abzug von Steuern, Sozialabgaben und Werbungskosten vor der Geburt monatlich verfügbaren laufenden Erwerbseinkommens, höchstens jedoch 1.800 Euro und mindestens 300 Euro. Für Geringverdiener mit einem Einkommen unter 1.000 Euro vor der Geburt des Kindes wird die Ersatzrate auf bis zu 100 Prozent angehoben. Nicht erwerbstätige Elternteile erhalten den Mindestbetrag zusätzlich zum bisherigen Familieneinkommen. Aber: Werden andere Sozialleistungen bezogen, kann von dort Elterngeld angerechnet werden. Mehrkindfamilien mit kleinen Kindern profitieren vom so genannten Geschwisterbonus. Sie erhalten einen Zuschlag von 10 Prozent, mindestens aber 75 Euro zu dem sonst zustehenden Elterngeld des betreuenden Elternteils.
Der Elterngeldrechner (überschlägige Berechnung) gibt Ihnen einen Anhaltspunkt zur Höhe des Elterngeldes.
Wichtig!
Elterngeld wird nur auf Antrag gewährt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Elterngeld (ab 01.01.2023) [PDF-Dokument: 3.3 MB]
- Datenschutzhinweise
Bitte reichen Sie die Antragsformulare zusammen mit folgenden Unterlagen ein:
- Geburtsbescheinigung im Original mit dem Zusatz "Beantragung von Elterngeld"
- Bescheinigung der Krankenkasse zum Mutterschaftsgeld über Höhe und Dauer der Zahlung oder Nachweis, dass kein Anspruch besteht
Antragsformulare sowie Informationen über die von Ihnen zu erbringenden Nachweise erhalten Sie auch bei Ihrer Elterngeldstelle. Weitere Informationen erhalten Sie außerdem auf der Homepage des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.
Welche Fristen sind zu beachten?
Der Antrag muss nicht sofort nach der Geburt des Kindes gestellt werden. Rückwirkende Zahlungen werden jedoch nur für die letzten drei Monate vor Beginn des Monats geleistet, in dem der Antrag auf Elterngeld eingegangen ist.
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Was sollte ich noch wissen?
Die Leistungen sind bei der zuständigen Elterngeldstelle zu beantragen.
An wen muss ich mich wenden?
In Niedersachsen sind die Landkreise und großen Städte für das Elterngeld zuständig.
Bemerkungen
Weitere umfassende Informationen zum BEEG hält das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) auf seinen Internetseiten bereit. Mehr zu staatlichen Leistungen für Familien finden Sie auch auf www.familien-wegweiser.de.
Rechtsgrundlage
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)