

Prüfung bautechnischer Nachweise / Statik
Im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren ist für bestimmte Fälle die Prüfung der bautechnischen Nachweise vorgeschrieben. Dazu gehört die Prüfung statischer Berechnungen, von Wärme- und Schallschutz, sowie die Begleitung und Überprüfung vor Ort.
Die Prüfung erfolgt zum Teil vom Prüfstatiker der Bauaufsichtsbehörde. Da aus Kapzaitätsgründen nicht alle Prüfungen im Haus erfolgen können, werden auch Prüfaufträge an externe Prüfstatiker vergeben.