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Online-Konsultation

Mit dem Planungssicherungsgesetz (PlanSiG) vom 20.05.2020 (BGBl I, 1041) wurden die Regelungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungs- und Genehmigungsverfahren für die Zeit der COVID-19-Pandemie geändert, mit dem Ziel, die Öffentlichkeitsbeteiligung und damit den Fortgang der Verwaltungsverfahren trotz der aus Gründen des Infektionsschutzes erforderlichen Beschränkungen sicherzustellen. Diese Regelungen gelten bis zum 31. März 2021.

So wurden insbesondere neue Regelungen zu

  • Ortüblichen und öffentlichen Bekanntmachungen (§ 2 PlanSiG)
  • Auslegung von Unterlagen oder Entscheidungen (§ 3 PlanSiG)
  • Durchführung von Erörterungsterminen, mündlichen Verhandlungen und Antragskonferenzen (§ 5 PlanSiG)


geschaffen. Ein neues Element ist dabei die „Online-Konsultation“, die hier zur Verfügung gestellt wird.


Verfahren: