

Landesplanung
An den Raum und seine Ressourcen werden vielfältige Nutzungsansprüche gestellt: Dazu zählen beispielsweise der Bau von Straßen und Siedlungen, die Anlage von Schienenwegen und Energieleitungen, land- und forstwirtschaftliche Nutzungen oder auch die Ausweisung von Standorten für Industrie, Gewerbe, Handel und Freizeitinfrastruktur.
Die raumbezogenen Nutzungsinteressen werden durch ein gestuftes Planungssystem auf europäischer, Bundes-, Landes- und Ortsebene gesteuert. Raumordnung bezeichnet die zusammenfassende, überörtliche und überfachliche Planung zur Ordnung, Entwicklung und Sicherung des Raumes auf unterschiedlichen Planungsebenen. Auf Ebene des Landes wird sie auch als Landesplanung bezeichnet.
Landes-Raumordnungsprogramm
Wesentliches Anliegen der Landesplanung ist die Herstellung und Sicherung gleichwertiger und gesunder Lebens- und Arbeitsbedingungen in allen Landesteilen. Dafür erarbeitet sie das Landes-Raumordnungsprogramm sowie weitere Konzepte und Pläne und koordiniert raumbedeutsame (Fach-) Planungen und Maßnahmen im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung,
d.h. in Richtung einer sozial, ökologisch und ökonomisch verträglichen Raumnutzung.
Die Regionalplanung konkretisiert die Landesplanung auf regionaler Ebene und legt die regional angestrebte räumliche Entwicklung fest. In Niedersachsen liegt die Aufgabe der Regionalplanung bei den Landkreisen, kreisfreien Städten, dem Zweckverband Großraum Braunschweig und der Region Hannover. Der Landkreis Goslar hat die Aufgabe der Regionalplanung dem Zweckverband Großraum Braunschweig (ZGB) übertragen.
Auf der Grundlage raumbezogener Fachplanungen und unter Einbeziehung eines breiten Beteiligtenkreises erarbeiten Landes- und Regionalplanung wesentliche raumbedeutsame Entwicklungsvorstellungen für das Land bzw. seine Teilräume und legen diese als Grundsätze oder verbindliche Ziele der Raumordnung in Raumordnungsplänen fest.
Die Raumordnungsziele sind zum einen Vorgaben für die kommunale Bauleitplanung, zum anderen sind sie in fachlichen Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren für raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen.
In der Planumsetzung ist es eine wichtige Aufgabe der zuständigen Landesplanungsbehörden, raumbedeutsame Einzelvorhaben hinsichtlich ihrer Übereinstimmung mit den raumordnerischen Vorgaben in einem Verfahren zur Raum- und Umweltverträglichkeit zu überprüfen (siehe auch unter Regionalplanung - Raumordnungsverfahren).