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Einheitlicher Ansprechpartner

 
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Im Rahmen der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) hatten unter anderem die Landkreise und kreisfreien Städte die Position eines einheitlichen Ansprechpartners (EA) zu schaffen. Dieser kann bei bestimmten Anträgen vom Dienstleister (Unternehmer und Gründer) als eine Art Verfahrensmanager in Anspruch genommen werden und leitet den Antrag an die entsprechenden zuständigen Stellen weiter

Welche Vorteile bietet der Einheitliche Ansprechpartner

Vorteile hat der Antragsteller vor allem dann, wenn mehrere Verfahren und mehrere zuständige Behörden betroffen sind, da die Antragsstellung beim einheitlichen Ansprechpartner dem Dienstleister die Wege zu den unterschiedlichen Behörden erspart.
 
Weitere Vorteile, die Ihnen das Einschalten des einheitlichen Ansprechpartners bietet sind: 

  • Der EA koordiniert die einzelnen Verfahren und erspart dadurch Wege für den Dienstleister.
  • Nach 3 Monaten tritt eine Genehmigungsfiktion in Kraft.
  • Sie haben die Möglichkeit das Verfahren komplett elektronisch abzuwickeln.
  • Der einheitliche Ansprechpartner informiert Sie auch im Vorfeld über notwendige Verfahren.

 

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Wie können Anträge beim Einheitlichen Ansprechpartner  gestellt werden?

Anträge können Sie auf folgende Art und Weise beim einheitlichen Ansprechpartner stellen:

  • Über das Portal des Landes Niedersachsen 
  • Per Email 
  • Schriftlich 
  • Persönlich innerhalb der Öffnungszeiten. Sollte Ihnen ein Besuch innerhalb der Öffnungszeiten nicht möglich sein, vereinbaren Sie bitte einen Termin.

 

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Wann kann ich den Einheitlichen Ansprechpartner in Anspruch nehmen?

Grundsätzlich können alle Verfahren, die unter die EU-Dienstleistungsrichtlinie fallen, über den einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Welche Verfahren davon betroffen sind, können Sie der Positivliste des Landes entnehmen oder Sie wenden sich an den einheitlichen Ansprechpartner.

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Entstehen Kosten wenn ich den Einheitlichen Ansprechpartner in Anspruch nehme?

Der Einheitliche Ansprechpartner stellt für den Dienstleister erstmals einen Anlaufpunktfür alle erforderlichen Verwaltungsverfahren dar. Er erspart dem Dienstleister somit die Wege zu den einzelnen Abteilungen innerhalb der Behörde oder zu weiteren Behörden.

Dieser Service ist jedoch nicht kostenlos. Durch die Inanspruchnahme des einheitlichen Ansprechpartners entstehen dem Dienstleister Kosten, die zusätzlich zu den Gebühren und Auslagen für die einzelnen Genehmigungen zu zahlen sind. Die Höhe der Kosten richtet sich dabei nach der Allgemeinen Gebührenordnung und ist vom Zeitaufwand abhängig, den der einheitliche Ansprechpartner mit der Bearbeitung Ihres Antrages hat. Liegen die Kosten unterhalb der Bagatellgrenze, kann von der Kostenerhebung abgesehen werden.

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