

Ehrenamtskarte
Die Ehrenamtskarte (E-Karte) ist ein Zeichen des Dankes und der Anerkennung für langjähriges und intensives bürgerschaftliches Engagement.
Die Ehrenamtskarten-Besitzer erhalten in ganz Niedersachsen vergünstigten Eintritt in vielen öffentlichen und privaten Einrichtungen und zu Veranstaltungen unterschiedlicher Art.
Mit der Vergabe der E-Karte möchten der Landkreis Goslar und seine kreisangehörigen Gemeinden bei den zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern mit mehr als bloßen Worten ein herzliches „Dankeschön“ für die Zeit und die Kraft sagen, die Sie dem Allgemeinwohl in vielfältiger Weise zur Verfügung stellen.
Voraussetzungen
Die E-Karte kann erhalten, wer sich
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seit mindestens drei Jahren ehrenamtlich engagiert
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mindestens fünf Stunden pro Woche oder 250 Stunden im Jahr einsetzt
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in eine oder mehrere Organisationen einbringt
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ohne Aufwandsentschädigung, die über die festgelegte Übungsleiterpauschale hinausgeht, einsetzt
- in Niedersachsen wohnhaft ist der dort sein Ehrenamt ausübt
- als Inhaber*innen der Juleica (JugendleiterCard) engagiert und unter 21 Jahre alt ist. Das freiwillige Engagement muss seit einem Jahr mit dem erforderlichen Stundenumfang bestehen
Hier finden Sie die Informationen rund um die Ehrenamtskarte als pdf-Datei.
Weitere wichtige Informationen
- Die E-Karte ist nicht übertragbar (Unterschrift auf Rückseite, ggfs. Personalausweis vorlegen)
- Bitte vor Inanspruchnahme den Vergünstiger informieren, dass Sie Ehrenamts-Karten-Inhaber sind
- Gültigkeit 3 Jahre. Bei fortbestehenden Voraussetzungen kann ein Verlängerungsantrag gestellt werden
Vergünstigungen
Ansprechpartner und Annahmestelle
Im Auftrag des Landkreises Goslar ist die Freiwilligenagentur Goslar Ihr Ansprechpartner. Kontakt siehe linke Randspalte.
Anträge auf den Erhalt der Ehrenamtskarte sind online hier zu stellen. Wer Hilfe beim Ausfüllen des Online-Antrags benötigt, wendet sich bitte an die Freiwilligenagentur.
Antragsabgabe
Abgabe-Stichtage sind der 31.05. und der 31.10. jeden Jahres. Wenn Anträge bis zu diesem Datum nicht vorliegen, werden sie in der nächsten Antragsperiode berücksichtigt.