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Familien- und Kinderservicebüro

LogoFamKiSMit der Einrichtung des Familien- und Kinderservicebüros - FamKiS - (ehem. Servicestelle für flexible Kinderbetreuungsangebote) zum 01.07.2006 hat der Landkreis Goslar einen zentralen Anlaufpunkt für Fragen rund um die Kinderbetreuung geschaffen und einen wichtigen Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Familie
und Beruf geleistet.
 
Im 3. Stock des Gebäudes Klubgartenstr. 11 in Goslar finden Sie das FamKiS. Hier stehen Ihnen in
den Zimmern 314, 317 und 322 kompetente Ansprechpartnerinnen rund um die Kinderbetreuung zur Verfügung.

Auf dieser Seite finden Sie folgendes:


Ihr Familien- und Kinderservicebüro


Aktuelles

Kostenlose Info-Veranstaltung „Kindertagespflegeperson werden“ am 24.05.2023 im Landkreis Goslar. Hier geht es zur Anmeldung!

Am 22.08.2023 startet ein neuer Qualifizierungskurs zur Kindertagespflegeperson.

Allgemeines zur Kindertagespflege

Der Landkreis Goslar bietet ein vielfältiges Angebot von Betreuungsmöglichkeiten in Krippen, Kindertagesstätten und Horten. Mit dem Ziel, das Kindertagesbetreuungsangebot weitergehend zu flexibilisieren,  besteht ergänzend  für Eltern die Möglichkeit, den Betreuungsbedarf für ihr Kind/ihre Kinder durch eine Tagespflegeperson abzudecken:

  • Diese Betreuungsmöglichkeit zeichnet sich durch eine hohe Flexibilität der Regelungen bezüglich Betreuungszeiten, Ort der Betreuung etc. aus.
  • Die Tagespflege kann sowohl im Haushalt der Pflegeperson als auch im Haushalt des zu betreuenden Kindes stattfinden.
  • Die Betreuungszeiten werden in der Regel einvernehmlich zwischen den Eltern und der Tagespflegeperson vereinbart.


Rechtslage ab 01.08.2013:
Ab 01.08.2013 haben alle Kinder bereits ab dem ersten Geburtstag einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertagesstätte oder in Tagespflege. Diese Regelung ist nicht mehr von einer Erwerbstätigkeit der Eltern abhängig. Nach § 24 Absatz 1 Satz 3 SGB VIII, in der ab dem 01.08.2013 geltenden Fassung richtet sich der zeitliche Umfang der Betreuung eines Kindes nach dem individuellen Bedarf, der den Wünschen und Anforderungen der Familie entspricht.
Hierfür ist der Vordruck "Bedarfsmeldung" von allen Interesierten auszufüllen und möglichst zeitnah im FamKiS einzureichen.


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Sie suchen eine Tagespflegestelle?
(Informationen für Eltern)

  • Welche Vorteile bietet Kindertagespflege?
    Kindertagespflege ist eine familiennahe Betreuungsform, die der Betreuung in Tageseinrichtungen gesetzlich gleichgestellt ist. Anders als dort können Eltern bei der Kindertagespflege eine Person aussuchen, die ihr Kind betreut, und direkt mit ihr verbindliche Absprachen treffen, wie die Betreuung gestaltet werden soll. Tagespflegepersonen dürfen bis zu fünf fremde Kinder gleichzeitig betreuen. Kindertagespflege kann bei Ihnen zu Hause, im Haushalt der Tagespflegeperson oder in anderen geeigneten Räumlichkeiten stattfinden. Tagespflegepersonen können individuelle Bedürfnisse von Kindern und Eltern besonders berücksichtigen. Sie sind häufig in der Lage, eine größere zeitliche Flexibilität als Tageseinrichtungen anzubieten. Besonders für Kinder unter drei Jahren oder Kinder, die viele Stunden am Tag betreut werden müssen, kann die Betreuung durch eine konstante Bezugsperson und die kleine, überschaubare Kindergruppe von Vorteil sein.
  • Sonderform "Großtagespflegestelle"
    Die Großtagespflege kann man als Bindeglied zwischen der "klassischen" Kindertagespflege und der gruppenförmigen, institutionellen Betreuungsform in einer Einrichtung charakterisieren. Bei einer Großtagespflegestelle schließen sich zwei oder mehr Kindertagespflegepersonen mit der Option zusammen, maximal 10 Kinder gemeinsam zu betreuen. Werden mehr als 8 Kinder betreut, muss eine Tagespflegeperson pädagogische Fachkraft sein.
    In der Regel findet die Großtagespflege nicht in den privaten Räumen der Tagespflegepersonen sondern in speziell dafür geschaffenen Räumlichkeiten statt.
    Im Landkreis Goslar gibt es derzeit 21 Großtagespflegestellen (Stand September 2022).
  • Wer darf Kindertagespflege anbieten?
    Eltern brauchen Sicherheit, dass die von ihnen ausgewählte Tagespflegeperson geeignet ist, ihr Kind zu betreuen. Deshalb benötigen alle, die Kinder mehr als 15 Stunden in der Woche und länger als 3 Monate gegen Entgelt außerhalb der elterlichen Wohnung betreuen, eine Pflegeerlaubnis. Diese Erlaubnis ist beim FamKiS zu beantragen und geeigneten Personen zu erteilen. Die Antragsteller müssen sich durch ihre Persönlichkeit, genaue Kenntnisse der Kindertagespflege und Kooperationsbereitschaft auszeichnen. Soll die Betreuung außerhalb des Elternhauses der Kinder stattfinden, müssen sie außerdem kindgerechte Räume zur Verfügung stellen. Alle Tagespflegepersonen, die vom Jugendamt vermittelt werden, haben dort ein Führungszeugnis vorgelegt. Die Eignung von Tagespflegepersonen wird durch das Familien- und Kinderservicebüro geprüft. 
    Kinder, die von Tagespflegepersonen betreut werden, sind bei der Landesunfallkasse Hannover unfallversichert.
  • Wie wird Kindertagespflege finanziert und wie erhalten Sie einen öffentlichen Zuschuss?
    Kindertagespflege kann privat oder öffentlich finanziert werden. Bei der privat finanzierten Form vereinbaren Sie und die Tagespflegeperson die Höhe der Betreuungskosten, den Betreuungsumfang und die -inhalte. Es ist ratsam, die getroffenen Vereinbarungen in einem Betreuungsvertrag festzuhalten.
    Bitte sehen Sie sich diesbezüglich die Hinweise unter dem Punkt „Finanzielle Förderung für die Betreuung in einer Tagespflegestelle“ an.
  • Wo können Sie sich beraten lassen und wie finden Sie einen Platz?
    Als Ansprechpartner stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Familien- und Kinderservicebüro zur Verfügung. Sie sind bei der Vermittlung und während des gesamten Betreuungsverhältnisses Ihre Ansprechpartner. Sie helfen Ihnen gern bei allen Fragen.
  • Worauf sollten Sie achten, wenn Sie Ihr Kind in Kindertagespflege betreuen lassen wollen?
    Wenn Sie eine Tagespflegeperson auswählen, sollten Sie darauf achten, dass sie Freude am Umgang mit Kindern hat und gern Verantwortung übernimmt. Sie sollte an pädagogischen Aufgaben interessiert und einfühlsam sein sowie ein ausreichendes Wissen über die unterschiedlichen Entwicklungsstufen der Kinder besitzen.
     
    Nachstehend haben wir einige Fragen zusammengestellt, die Ihnen bei der Suche nach einer geeigneten Tagespflegeperson für Ihr Kind helfen können (Fragenkatalog).

Beispielhafte Tagespflegeangebote (Der jeweilige Anbieter ist für den Inhalt der Seite verantwortlich!):

Sie möchten ein Kind betreuen? (Informationen für Tagespflegepersonen)

Die Bedeutung der Kindertagespflege wird immer stärker anerkannt. Sie soll ebenso wie die Förderung in einer Tageseinrichtung der Bildung, Betreuung und Erziehung der Kinder dienen.

  • Wann benötigen Sie eine Pflegeerlaubnis und unter welchen Voraussetzungen erhalten Sie diese?
    Eine Pflegeerlaubnis benötigen Sie, wenn Sie 
    ·         ein Kind außerhalb seiner Wohnung
    ·         für mehr als 15 Stunden wöchentlich
    ·         länger als drei Monate
    ·         gegen Entgelt
    betreuen. Bitte beantragen Sie die Pflegeerlaubnis bei dem Familien- und Kinderservicebüro. 
    Die Erlaubnis wird erteilt, wenn Sie für die Kindertagespflege geeignet sind. Tagespflegepersonen müssen sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft gegenüber Eltern auszeichnen. Soll die Betreuung außerhalb des Elternhauses der Kinder stattfinden, müssen Sie außerdem über kindgerechte Räume verfügen. Sie sollen zudem vertiefte Kenntnisse über die Kindertagespflege besitzen. 
    Kindertagespflege ist keine klassische Berufstätigkeit, dennoch ist sie mit hohen Anforderungen verbunden. Ihre persönliche Eignung werden die Mitarbeiterinnen des Familien- und Kinderservicebüros in einem Gespräch mit Ihnen beurteilen. Darüber hinaus ist ein Führungszeugnis nach § 30 a Bundeszentralregistergesetz und ein ärztliches Attest sowie ein Lebenslauf vorzulegen. Die notwendige Sachkompetenz können Sie durch Teilnahmen an entsprechenden Qualifizierungsmaßnahmen erwerben. Näheres erfahren Sie darüber im Familien- und Kinderservicebüro.
  • Welche Räume können Sie für die Betreuung nutzen und wie viele Kinder dürfen Sie betreuen?
    Die von Ihnen für die Betreuung genutzten Räume müssen den Bedürfnissen der Kinder entsprechen. Findet die Betreuung nicht im Haushalt des Kindes statt, begutachten die Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des Familien- und Kinderservicebüros die Räume bei einem Hausbesuch. Dabei wird vor allem auf eine für die Kinder anregungsreiche Umgebung und die Vermeidung von Risiken für ihre Gesundheit geachtet. 
    Ihnen kann die gleichzeitige Betreuung von fünf fremden Kindern erlaubt werden. Dabei werden alle betreuten Kinder gezählt, auch die, für deren Betreuung keine Pflegeerlaubnis benötigt wird.
  • Was ist bei der Großtagespflege zusätzlich zu beachten?
    Wenn Sie gemeinsam mit anderen Tagespflegepersonen zusammenarbeiten möchten, können Sie dies in Form von Großtagespflege tun. Die Ansprüche an eine Großtagespflegestelle gehen über die Anforderungen an eine einzelne Tagespflegeperson hinaus. So sind u. a. ein pädagogisches Konzept und jährliche Tätigkeitsberichte im FamKiS vorzulegen. Auch sind im Erlaubnisverfahren weitere Formalien zu beachten. Nähere Auskünfte erhalten Sie dazu gerne im FamKiS.
  • Welche Qualifizierungsmöglichkeiten gibt es?
    Der Landkreis Goslar bietet in Kooperation mit den Landkreis Wolfenbüttel und der Evangelischen Familienbildungsstätte Wolfenbüttel eine Qulifizierungsmaßnahme zur Kindertagespflege an, an denen alle geeigneten, im Landkreis Goslar wohnenden zukünftigen Tagespflegepersonen teilnehmen können. Es bietet die Möglichkeit, sich für diese anspruchsvolle Tätigkeit zu qualifizieren. Das Themenspektrum umfasst die Bereiche Pädagogik, Psychologie, Kommunikation, Recht und Organisation. Nähere Auskünfte dazu erhalten Sie im Familien- und Kinderservicebüro oder bei der EFB WF unter 05331/802450.
  • Wie wird Kindertagespflege vergütet?
    Bitte sehen Sie sich diesbezüglich die Hinweise unter dem Punkt „Finanzielle Förderung für die Betreuung in einer Tagespflegestelle“ an. Im „Handbuch Kindertagespflege“ finden Sie Informationen zur steuerlichen Behandlung der Einnahmen bei öffentlich geförderter und privat bezahlter Kindertagespflege.
  • Muss bei Urlaub oder Krankheit für eine Vertretung gesorgt werden?
    Urlaubszeiten sollten mit den Sorgeberechtigten abgesprochen werden. Darüber hinaus empfiehlt es sich, mit anderen Tagespflegepersonen zu kooperieren, um die Betreuung des Kindes bei kurzfristigen Ausfallzeiten wie z. B. Krankheit sicherzustellen.
  • Müssen Sie eine Rentenversicherung abschließen?
    Eine ausreichende Altersvorsorge empfiehlt sich für jeden. Als selbständige Tagespflegeperson unterliegen Sie der Rentenversicherungspflicht, wenn Sie
    ·         einkommenssteuerpflichtige Einkünfte aus der Kindertagespflege erzielen und
    ·         mehr als geringfügig (über 400 Euro Gewinn monatlich) tätig sind.
    Dann müssen Sie monatliche Pflichtbeiträge an die Deutsche Rentenversicherung zahlen. Bitte lassen Sie sich von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger über die Höhe der monatlichen Pflichtbeiträge beraten. Besteht keine Rentenversicherungspflicht, können Sie selbstverständlich auch andere Formen der Absicherung wählen. In jedem Fall ist die Tagespflegetätigkeit bei der Deutschen Rentenversicherung meldepflichtig. Ggf. können Sie eine Befreiung von der Beitragspflicht wegen Geringfügigkeit beantragen.
  • Müssen Sie eine Unfallversicherung abschließen?
    Selbständig tätige Tagespflegepersonen sind gesetzlich unfallversichert, da es sich um eine Tätigkeit in der Wohlfahrtspflege handelt (§ 2 Absatz 1 Nr. 9 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch). Der Versicherungsschutz und die Beitragspflicht beginnen mit dem Tag der Aufnahme der Tätigkeit. Wenn Sie - wie dies bei Tagespflegepersonen üblicherweise der Fall ist - selbständig tätig sind, müssen Sie sich bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) anmelden und versichern. Nähere Informationen erhalten Sie bei der BGW unter der Telefonnummer (040) 202 07 - 0 oder im Internet unter www.bgw-online.de
    Kinder, die von Tagesmüttern und -vätern (mit Pflegeerlaubnis) betreut werden, sind bei der Landesunfallkasse Hannover unfallversichert.
  • Gibt es einen Zuschuss zu den Beiträgen der Renten- und Unfallversicherung?
    Bitte sehen Sie sich diesbezüglich die Hinweise unter dem Punkt „Finanzielle Förderung für die Betreuung in einer Tagespflegestelle“ an.
  • Müssen Sie eine Haftpflichtversicherung abschließen?
    Wenn Sie Kindertagespflege anbieten, empfehlen wir Ihnen, eigenständig eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
  • Weitere Informationen
    Weitere interessante Informationen finden Sie unter dem Stichpunkt „weiter gehende Informationen“.

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Kindertagespflege im eigenen Betrieb (Informationen für Unternehmen)

Sie möchten in Ihrem  Unternehmen Ihren Beschäftigten Kinderbetreuungsplätze anbieten?

Tagespflege bzw. Großtagespflege ist die kleinste Form der betriebsnahen Kinderbetreuung und ist insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen geeignet, die persönliche und berufliche Lebensplanung der eigenen Beschäftigten zu unterstützen
 
So bietet z. B. auch der Landkreis Goslar seit dem 01.04.2010 seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine betriebsinterne Kinderbetreuung in Form einer Kindergroßtagespflege an. Die „Klubgarten-Zwerge“ stehen vorrangig Kindern unter 3 Jahren,
deren Eltern bzw. ein Elternteil beim Landkreis Goslar beschäftigt sind bzw. ist,  bedarfsgerecht zur Verfügung. Kindertagespflege als Ergänzung zu den bestehenden Kindertagsstätten bringt individuelle Betreuungszeiten  -  auch am Abend und am Wochenende -  mit. Dies bedeutet eine erhöhte Flexibilität von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Kindertagespflege ist in Unternehmen allein oder im Zusammenschluss mit anderen bedarfsgerecht für bis zu 10 Kinder realisierbar.

Welche Vorteile bedeutet die betriebsinterne Kinderbetreuung in Form von Tagespflege im Einzelnen?

  • Tagespflegeplätze stehen exklusiv den Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern zur Verfügung
  • Der Betrieb kann Betreuungspersonen benennen – die Eignungsprüfung erfolgt dann durch das Familien- und Kinderservicebüro
  • Die Betreuungszeiten werden nach Bedarf der Beschäftigten festgelegt
  • Freie Plätze können durch firmenfremde Kinder in Anspruch genommen werden 
  • Einfache Umsetzung/geringer Aufwand zur Einrichtung
  • Kostengünstig im laufenden Betrieb
  • Schnell zu etablieren
  • Flexible Absprachen
  • Einflussnahme auf Rahmenbedingungen
  • Inanspruchnahme von Fördermitteln
  • Unternehmens- und betriebsübergreifende Tagespflegebetreuungsangebote sind möglich

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Merkblätter

Qualifizierungsmaßnahmen für Tagespflegeneubewerberinnen/ Tagespflegeneubewerber

Der nächste Kurs startet am 22.08.2023.

Fortbildungsangebote für Tagespflegepersonen